Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission erwägt offenbar ein obligatorisches Splitting der Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung zwischen Ehepartnern. Das berichtet das Handelsblatt unter Bezugnahme auf den Terminplan der Rentenkommission, der auch Reformvorschläge enthält und der der Zeitung vorliegt.
Automatische Halbierung der Rentenpunkte
Entschieden ist eine solche Empfehlung zwar noch nicht, käme sie durch, würde es bedeuten, dass künftig beiden Ehepartnern automatisch die Hälfte aller Rentenpunkte gutgeschrieben werden würde, die sie gemeinsam erarbeitet haben. Dies würde vor allem Frauen zugutekommen, die in der Regel über weniger Rentenpunkte verfügen.
Bisherige Freiwilligkeit wenig genutzt
Seit 2002 ist es bereits möglich, seine Rentenansprüche freiwillig zu splitten. Dies werde aber pro Jahr lediglich von weniger als 1000 Paaren genutzt, schreibt das Handelsblatt. So sei das Splitting bislang an strenge Vorgaben geknüpft und berge mitunter finanzielle Nachteile. Vor allem schließt diese den Bezug einer Hinterbliebenenrente nach dem Tod des Ehepartners oder der Ehepartnerin von vornherein aus.
Potenzielle Auswirkungen der Reform
Eine verpflichtende Regelung könnte die Rentenlücke zwischen Männern und Frauen deutlich verringern. Experten zufolge würden vor allem Frauen mit Teilzeitarbeit oder längeren Erwerbsunterbrechungen profitieren. Allerdings müssten auch mögliche Nachteile wie der Verzicht auf die Hinterbliebenenrente sorgfältig abgewogen werden. Die Rentenkommission wird voraussichtlich in den kommenden Monaten einen endgültigen Vorschlag vorlegen.



