Die Bundesregierung kann das Heizungsgesetz der Ampelkoalition durch ein neues ersetzen – das ist ihr gutes Recht in einer Demokratie. Doch das Bundesverfassungsgericht hat 2021 klargestellt, dass die Politik zwar über den Weg des Klimaschutzes entscheiden darf, nicht aber darüber, ob Klimaschutz überhaupt stattfindet. Die geplante „Biotreppe“, die steigende Anteile biogener Brennstoffe vorsieht, muss daher überzeugend belegen können, dass sie tatsächlich zu klimafreundlichem Heizen führt. Derzeit endet die Biotreppe jedoch im Nichts: Die Regierung weiß selbst nicht, wie sich das neue Gesetz auf die Treibhausgasemissionen auswirken wird. Ein verbindliches Enddatum für fossiles Heizen fehlt. Statt eines belastbaren Plans setzt der Gesetzentwurf auf Hoffnung, dass es schon irgendwie reichen wird.
Kritik am Gesetzentwurf
Die Koalition aus Union und SPD möchte das umstrittene Heizungsgesetz der Vorgängerregierung loswerden. Doch der neue Entwurf ist nach Ansicht von Experten angreifbar. Dass gegen das Gesetz geklagt wird, ist fast sicher, und die Kläger hätten gute Aussichten auf Erfolg. Allerdings dürfte ein Urteil aus Karlsruhe dauern – möglicherweise so lange, dass die nächste Regierung nachbessern muss. „Darauf zu bauen, dass es andere richten müssen, kann nicht der Anspruch der Politik sein“, kommentiert Theresa Martus, Korrespondentin für Bundespolitik.
Hintergrund: Verfassungsgerichtliche Vorgaben
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2021 im Klimabeschluss festgelegt, dass der Gesetzgeber die Treibhausgasreduktion nicht auf künftige Generationen verschieben darf. Die aktuelle Regierung muss daher einen plausiblen Pfad vorlegen, wie die Klimaziele im Gebäudesektor erreicht werden sollen. Die „Biotreppe“ allein reicht nicht aus, wenn unklar ist, wann und wie sie vollständig wirkt.
Ausblick: Zeit für Nachbesserungen
Noch ist das Gesetz nicht endgültig verabschiedet. Der parlamentarische Prozess bietet die Chance, den Entwurf zu verbessern und eine verfassungsfeste Regelung zu schaffen. Andernfalls droht nicht nur eine Niederlage vor Gericht, sondern auch ein Glaubwürdigkeitsverlust in der Klimapolitik.



