Dobrindt stoppt Extra-Erhöhung für Spitzenbeamte - Besoldungsreform wird reduziert
Dobrindt stoppt Extra-Erhöhung für Spitzenbeamte

Besoldungsreform: Keine Extra-Erhöhung für Spitzenbeamte

Das Bundesinnenministerium hat eine deutliche Kurskorrektur bei der geplanten Besoldungsanpassung für Bundesbeamte vorgenommen. Die ursprünglich vorgesehene Erhöhung für Spitzenbeamte wird nun gestrichen – sie erhalten lediglich die reguläre tarifliche Anpassung. Diese Entscheidung fällt deutlich geringer aus als zunächst geplant und betrifft insbesondere hochrangige Beamte in den Besoldungsgruppen B3 bis B10.

Konkrete Zahlen: So fallen die Gehälter nun aus

Eine neue Besoldungstabelle, die ab Mai gelten soll und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, zeigt die konkreten Auswirkungen. Beamte der Besoldungsgruppe B3 erhalten demnach ein monatliches Grundgehalt von 10.572,91 Euro – statt der ursprünglich geplanten Erhöhung auf 10.854,48 Euro. In der Besoldungsgruppe B10 sind es 16.530,96 Euro pro Monat, anstatt des zunächst vorgesehenen Grundgehalts von 17.946,70 Euro.

Auch Richter und Staatsanwälte in Spitzenpositionen werden von dieser Reduzierung betroffen sein. Ihre Besoldung soll nun ebenfalls weniger üppig ausfallen als im ursprünglichen Plan vorgesehen.

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Hintergrund: Dobrindts Entwurf und die finanziellen Folgen

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte vor einigen Tagen einen umfassenden Vorschlag für eine neue Besoldungsstruktur der Beamten im Bund vorgelegt. Die Umsetzung in der ursprünglichen Fassung hätte Mehrausgaben von mehr als drei Milliarden Euro pro Jahr zur Folge gehabt. Der Entwurf sieht grundsätzlich eine stärkere Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung, die allgemeine Lohnentwicklung und die Lebenshaltungskosten vor.

Mit dem Gesetzentwurf würden die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses vom 6. April vergangenen Jahres für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes angepasst. Zudem werden Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, wie das Bundesinnenministerium mitteilte.

Verfassungsgerichtsurteil als Auslöser

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2025 ein wegweisendes Urteil gefällt: Die Beamtenbesoldung in Berlin von 2008 bis 2020 war mit wenigen Ausnahmen verfassungswidrig. Das Land habe seine Beamtinnen und Beamte in diesem Zeitraum teils jahrelang zu schlecht bezahlt.

Das Gericht stellte fest, dass rund 95 Prozent der Besoldungsregelungen in der Besoldungsordnung A – zu der etwa Polizistinnen, Polizisten und Feuerwehrleute zählen – verfassungswidrig waren. Die Bezüge hinkten der Tarifentwicklung und dem Verbraucherpreisindex hinterher und hielten auch einem Vergleich mit dem Durchschnittseinkommen sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit gleicher Qualifikation nicht stand.

Dobrindt: „Keine Erhöhung für Minister“

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt legt besonderen Wert auf die Klarstellung, dass er und die anderen Kabinettsmitglieder von der Anpassung ohnehin nicht profitieren. „Eine Gehaltserhöhung für Minister und Bundeskanzler durch die Alimentationsanpassung für Beamte war zu keinem Zeitpunkt vorgesehen und findet auch nicht statt“, betont der CSU-Politiker.

Über den nun geänderten Entwurf müssen noch das Kabinett und der Bundestag entscheiden. Die Debatte um eine gerechte Beamtenbesoldung bleibt damit weiterhin ein zentrales Thema in der Bundespolitik.

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