Die Bundesregierung und die 16 Bundesländer haben sich auf eine neue Kostenregelung geeinigt: Künftig soll der Bund 80 Prozent der Umsetzungskosten übernehmen, die durch Bundesgesetze in Ländern und Kommunen entstehen. Dies gab Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) nach der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bekannt.
Kostenschwelle von 200 Millionen Euro
Laut Informationen der Nachrichtenagentur Reuters vereinbarten die Ministerpräsidenten und die Bundesregierung am frühen Donnerstagabend, dass die Regelung greift, wenn die Umsetzungskosten für Länder und Kommunen bei einem Gesetz die Grenze von 200 Millionen Euro überschreiten. Diese neue Regelung der sogenannten Veranlassungskonnexität soll ab dem 1. September 2026 gelten.
Hintergrund und Bedeutung
Bislang mussten Länder und Kommunen oft hohe Kosten tragen, wenn der Bund neue Gesetze beschloss – etwa bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen oder im Sozialbereich. Die Einigung soll die finanzielle Belastung der unteren Ebenen reduzieren. „Das ist ein wichtiger Schritt für mehr finanzielle Fairness im föderalen System“, betonte Lies. Bundeskanzler Merz zeigte sich ebenfalls zufrieden: „Wir stellen sicher, dass Länder und Kommunen nicht länger die Zeche für Bundesgesetze zahlen müssen.“
Auswirkungen auf die Haushalte
Die genauen finanziellen Folgen für den Bundeshaushalt sind noch unklar. Experten rechnen jedoch mit jährlichen Mehrkosten im Milliardenbereich, sobald die Regelung in Kraft tritt. Die Länder hingegen erwarten eine deutliche Entlastung. Die Einigung war nach monatelangen Verhandlungen erzielt worden und gilt als Durchbruch in den Bund-Länder-Beziehungen.



