Im Jahr 2022 wurden in Deutschland rund 3,2 Millionen Steuerpflichtige mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent besteuert. Das entspricht einem Anteil von 7,4 Prozent aller unbeschränkt Steuerpflichtigen mit einem zu versteuernden Einkommen. Diese Gruppe erzielte durchschnittliche Jahreseinkünfte von 196.000 Euro und trug mit 186 Milliarden Euro knapp die Hälfte (49 Prozent) des gesamten Einkommensteueraufkommens.
Progressiver Steuersatz und Spitzensteuergrenze
In Deutschland gilt ein progressiver Steuersatz, der mit steigendem Einkommen ansteigt. Die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz lag 2022 bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 58.597 Euro für Alleinstehende und 117.194 Euro für gemeinsam Veranlagte. Der Spitzensteuersatz wird jedoch nicht auf das gesamte Einkommen erhoben, sondern nur auf den Betrag oberhalb dieser Grenze.
Die sogenannte Reichensteuer
Von den 3,2 Millionen Spitzensteuerzahlern erreichten rund 141.000 ein Jahreseinkommen von mehr als 277.826 Euro (555.652 Euro für gemeinsam Veranlagte). Ab dieser Grenze galt 2022 der Höchststeuersatz von 45 Prozent, die sogenannte Reichensteuer. Diese 0,3 Prozent aller unbeschränkt Steuerpflichtigen erzielten 7,6 Prozent aller Einkünfte und zahlten 15,3 Prozent der gesamten Einkommensteuer.
Anstieg der Spitzenverdiener seit 2012
Der Anteil der Steuerpflichtigen mit Spitzensteuersatz ist von 5,4 Prozent im Jahr 2012 auf 7,4 Prozent im Jahr 2022 gestiegen. Seit 2016 wird der Steuertarif regelmäßig an die Inflation angepasst, wodurch die Grenzen für den Spitzensteuersatz jährlich steigen. Der Anstieg hat sich dadurch verlangsamt, auch bedingt durch einen Rückgang zu Beginn der Corona-Pandemie. 2012 entfielen 42 Prozent des Einkommensteueraufkommens auf die Spitzenverdiener, 2022 waren es 49 Prozent.
Politische Perspektive
Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant, sein Konzept zur Reform der Einkommensteuer bald vorzustellen. Dabei sollen vor allem ärmere Bevölkerungsschichten entlastet werden.



