Rentenreform: Späterer Renteneintritt für viele Jahrgänge ab 1969
Rentenreform: Späterer Renteneintritt ab 1969

Die von der Rentenkommission empfohlene Reform der Altersvorsorge würde für viele Beschäftigte einen späteren Renteneintritt bedeuten. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat den Bericht der Kommission im Kanzleramt entgegengenommen und dem Konzept volle Rückendeckung gegeben. Der CDU-Chef will es zügig und komplett umsetzen. Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) plant bereits konkrete Gesetzgebung nach der Sommerpause.

Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung

Kern der Reform ist, dass die Regelaltersgrenze künftig mit der Lebenserwartung im Verhältnis zwei zu eins steigen soll. Das heißt: Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, erhöht sich das Renteneintrittsalter um sechs Monate. Eine Modellrechnung der Funke Mediengruppe zeigt, wie sich dies auf die einzelnen Jahrgänge auswirken könnte. Dabei wurde angenommen, dass die Lebenserwartung in Deutschland wie seit 2010 um ein Jahr pro zehn Kalenderjahre zunimmt. Dann würde sich alle zehn Jahre der Renteneintritt um sechs Monate nach hinten verschieben.

Konkrete Auswirkungen auf die Jahrgänge

Die Modellrechnung geht von einer schrittweisen Erhöhung aus. So würde der Jahrgang 1966 mit 67 Jahren im Jahr 2033 in Rente gehen. Für den Jahrgang 1969 läge das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren und drei Monaten (2036). Für den Jahrgang 1974 steigt es auf 67 Jahre und sechs Monate (2041). Der Jahrgang 1979 müsste 67 Jahre und neun Monate arbeiten (2046). Ab dem Jahrgang 1984 beträgt das Renteneintrittsalter 68 Jahre (2051). Für den Jahrgang 1989 sind es 68 Jahre und drei Monate (2056). Der Jahrgang 1994 erreicht 68 Jahre und sechs Monate (2061). Für den Jahrgang 1999 sind es 68 Jahre und neun Monate (2066). Ab dem Jahrgang 2004 steigt die Grenze auf 69 Jahre (2071). Für den Jahrgang 2009 sind es 69 Jahre und drei Monate (2076), und für den Jahrgang 2014 schließlich 69 Jahre und sechs Monate (2081).

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Regelmäßige Überprüfung der Annahmen

Die Kommission spricht sich für eine regelmäßige Überprüfung aus, ob die der Anhebung der Regelaltersgrenze zugrunde liegenden Rahmenbedingungen und Annahmen weiterhin zutreffen. Unklar ist, ob die Regierung das Renteneintrittsalter wie in dem Modell in 3-Monats- und 9-Monats-Schritten erhöht. Die Tabelle gibt dennoch eine Orientierung, was die neuen Regeln bedeuten könnten.

Reaktionen aus der Politik

Sozialministerin Bas lobte das Konzept als „Gesamtkunstwerk“. Bundeskanzler Merz zeigte sich erleichtert und lächelte bei der Übergabe des Berichts. Die Reform betrifft Rentner und Beschäftigte, Jung und Alt – fast jeden im Land. Die genauen gesetzlichen Regelungen werden nach der Sommerpause erwartet.

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