Frührente: Abschlagsfreie Rente mit 63 soll abgeschafft werden
Abschlagsfreie Rente mit 63 vor dem Aus

Die Alterssicherungskommission hat am Dienstag ihre 33 Empfehlungen für die künftige Altersvorsorge vorgelegt. Kernpunkt ist die Abschaffung der abschlagsfreien Rente mit 63 sowie die Erhöhung des Eintrittsalters für die Frührente mit Abschlägen. Dies wirft viele Fragen auf: Was gilt heute, und was ändert sich künftig?

Abschlagsfreie Frühverrentung: Was ändert sich?

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund ist die sogenannte Rente mit 63 derzeit an eine Wartezeit von 45 Beitragsjahren gekoppelt. Wer diese Voraussetzung erfüllt, kann zwei Jahre vor dem regulären Rentenbeginn in den Ruhestand gehen. Aktuell steigt diese Altersgrenze an: Für den Jahrgang 1964 liegt sie bei 65 Jahren. Das Besondere an dieser Form der Frühverrentung ist die abschlagsfreie Auszahlung.

Die Kommission schlägt nun vor, diese Regelung abzuschaffen. Für Menschen, die nach 45 Jahren Arbeit nicht mehr in der Lage sind, ihrem Job nachzugehen – für die die Rente mit 63 ursprünglich eingeführt wurde –, soll es jedoch weiterhin Möglichkeiten der abschlagsfreien Frühverrentung geben.

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Wer ist von der Abschaffung betroffen?

Im Jahr 2025 haben rund 262.000 Personen erstmals die Rente mit 63 in Anspruch genommen, das entspricht etwa 28 Prozent der Neu-Rentner. Laut dem Bundesverband der Rentenberater (BVR) würden die Neuerungen zunächst die Jahrgänge 1962 und 1963 betreffen. „Aber die kommenden Jahre haben sicherlich erst mal Bestandsschutz“, sagte BVR-Präsident Andreas Irion. „Die rentennahen Jahrgänge hatten bei Reformen eigentlich immer Bestandsschutz.“

Für den Jahrgang 1965 müssten dann zwei Jahre lang Abschläge gezahlt werden. „Das kostet sie dann 7,2 Prozent mehr Abschlag von der Gesamtrente“, so Irion. Die Abschläge liegen bei monatlich 0,3 Prozent, also 3,6 Prozent pro Jahr. Ein Arbeitnehmer mit 2000 Euro Rente hätte dann nur noch 1856 Euro. Irion wies darauf hin, dass es Einzelfälle von Menschen gebe, die ihren Arbeitsplatz bereits langfristig gekündigt hätten, um mit 63 in Rente zu gehen. „Aber auch für diese Menschen gibt es meist eine Auffanglösung“, etwa das Arbeitslosengeld. Allerdings müsse man dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und sich arbeitssuchend melden.

Frührente mit Abschlägen: Eintrittsalter steigt

Wer eine Wartezeit von 35 Beitragsjahren erfüllt, kann aktuell mit 63 Jahren in Rente gehen – allerdings mit Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat, maximal 14,4 Prozent insgesamt. Die Rentenkommission empfiehlt, das Eintrittsalter auf 64 Jahre anzuheben, und später parallel zum regulären Rentenalter weiter zu steigen.

Irion kritisiert diesen Vorschlag: „So wie es die Rentenkommission beschreibt, bringt das für die Rentenkasse langfristig gar nichts. Dieser Vorschlag wurde gemacht, weil die Menschen dann dem Arbeitsmarkt ein Jahr länger zur Verfügung stehen.“ Der Abschlag von 3,6 Prozent, den der Rentner nicht in Anspruch nehme, sei ungefähr so hoch wie die Summe, die er lebenslang zusätzlich erhalte. Besonders problematisch sei die Regelung bei Altersteilzeitmodellen. Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer langfristig planten und die Altersteilzeit ab 55 beginne, könne man ab 53 einen Vertrag schließen. Die Zielvereinbarung liege dann oft bei einem Renteneintritt mit 63. Gelte dann die Rente mit 64, müsse möglicherweise ein Übergang über die Bundesagentur für Arbeit gewährleistet werden.

Denkbar ist, dass künftig zusätzlich zur Erhöhung der Regelaltersgrenze auch die Abschläge erhöht werden. Dann würde die Rechnung zugunsten der Rentenkasse aufgehen: ein Jahr länger Einnahmen und höhere Einsparungen durch Abschläge. Eine solche Regelung müsse aber noch entwickelt werden.

Abschläge ausgleichen: Sonderzahlungen möglich

Es gibt die Möglichkeit, die Abschläge für die frühzeitige Rente nach 35 Beitragsjahren mit zusätzlichen Sonderzahlungen auszugleichen. Die Kosten für einen Rentenpunkt lagen 2026 laut Allianz-Versicherung im Westen wie im Osten bei 9661,58 Euro. Man kann so viele Rentenpunkte kaufen, wie nötig sind, um auf die volle Rente ohne Abschläge zu kommen. Der Wert eines Rentenpunktes bei der Auszahlung liegt aktuell bei 40,79 Euro; am 1. Juli 2026 soll er auf 42,52 Euro steigen.

Im Jahr 2025 hatten rund 238.000 Menschen erstmals eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen bezogen, etwa 26 Prozent der Neu-Rentner.

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