Weimer lenkt ein: Keine Rechtsmittel gegen Urteil
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) hat angekündigt, die Betreiberinnen des Berliner Buchladens „Zur schwankenden Weltkugel“ künftig nicht mehr als „politische Extremisten“ zu bezeichnen. Der Politiker verzichtete auf Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, die damit rechtskräftig wurde. Hintergrund ist ein Interview, in dem Weimer auf die Frage nach dem Eingriff in die Vergabe des Buchhandlungspreises geantwortet hatte: „Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.“
Gericht: Persönlichkeitsrecht verletzt
Das Verwaltungsgericht befand, dass diese Äußerung das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betreiberinnen verletze. Die Aussage sei so zu verstehen gewesen, dass die Betreiberinnen persönlich politische Extremistinnen seien. „Für diese Bewertung existiere keine belastbare Tatsachengrundlage“, heißt es im Urteil. Weimer habe trotz Nachfragen nicht aufgeklärt, welche konkreten Erkenntnisse ihn zu seiner Einschätzung bewogen hätten.
Anwalt fordert Entschuldigung und Preisauszahlung
Der Anwalt der Buchhandlung, Jasper Prigge, begrüßte die Entscheidung. „Die Diffamierung der Buchhandlung durch Kulturstaatsminister Weimer war ein klarer Rechtsbruch“, erklärte Prigge. Er forderte eine Entschuldigung und die Rehabilitation der drei betroffenen Buchhandlungen. „Wäre Herr Weimer anständig, müsste er den ausgezeichneten Buchhandlungen endlich den Buchhandlungspreis auszahlen, wie es die unabhängige Jury beschlossen hat.“
Parallelverfahren zum Buchhandlungspreis
Die Buchhandlungen klagen parallel weiter gegen den Ausschluss vom Buchhandlungspreis. Weimer hatte drei Läden in Berlin, Bremen und Göttingen von der Liste der Preisträger gestrichen, die eine Jury für die Auszeichnung ausgewählt hatte. Als Grund nannte er „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“. Welche Erkenntnisse das sein sollen, bleibt weiterhin unklar. Das Kulturstaatsministerium ließ eine Anfrage des Tagesspiegels zum aktuellen Verfahren bislang unbeantwortet.
Nach Angaben von Prigge wird die Behörde auch die Verfahrenskosten in der Hauptsache tragen. Ein Termin für die Entscheidung der zuständigen Verwaltungsgerichte in den Parallelverfahren steht noch aus.



