Berlins CDU-Landeschef und Spitzenkandidat Kai Wegner fordert eine Verschärfung des Versammlungsrechts in der Hauptstadt. Hintergrund ist eine umstrittene Demonstration anlässlich des schiitischen Trauerfestes Aschura am vergangenen Wochenende, bei der es zu antisemitischen Äußerungen und einer inszenierten Darstellung mit Kindern gekommen war.
Wegner: Versammlungsfreiheit darf keine Hetze schützen
„Eine Versammlungsfreiheit, die islamistische oder antisemitische Hetze und Scheinhinrichtungen auf unseren Straßen schützt, ist keine Errungenschaft, sondern ein Fehler im Gesetz von SPD, Grünen und Linken aus dem Jahr 2021“, sagte Wegner der Deutschen Presse-Agentur. „Wer 'Tod den Ungläubigen' skandiert oder Gewalt verherrlicht, kann sich nicht auf ein Grundrecht berufen – er missbraucht es.“
Die Versammlung war als „Aschura-Marsch“ für Solidarität mit unterdrückten Menschen weltweit angekündigt worden. Laut Polizei wurden bei Temperaturen von bis zu 40 Grad Celsius Kinder in eine szenische Darstellung der historischen Verschleppung von Frauen und Kindern eingebunden, wobei die Kinder aneinander zusammengebunden waren. Der Polizeiführer untersagte die Darstellung umgehend; das Theaterstück wurde daraufhin beendet.
JFDA: Demonstration islamistisch
Das Jüdische Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus (JFDA) bezeichnete die Demonstration als islamistisch. Teilnehmer hätten sich zu Ikonen des islamischen Terrorismus bekannt. Wegner forderte, die Versammlungsbehörde müsse wieder das Instrument der „öffentlichen Ordnung“ im Versammlungsrecht erhalten, „um solche Kundgebungen im Vorfeld durch Auflagen zu erschweren und im Zweifel zu untersagen, statt mühsam Beweise für Strafverfahren zu sammeln“. Wer das verweigere, nehme in Kauf, „dass sich extremistische Parolen in Berlin ungehindert ausbreiten – auch unter Kindern.“
Die beiden Regierungsparteien CDU und SPD hatten ursprünglich geplant, das 2021 von Rot-Grün-Rot verabschiedete Berliner Versammlungsrecht zu überarbeiten und den Begriff der öffentlichen Ordnung wieder einzufügen. Die Diskussionen stocken jedoch, da sich die Parteien nicht einigen können. Die SPD kündigte an, vor der Abgeordnetenhauswahl im September werde es keine Entscheidung mehr geben.
Experte rät von Ergänzung ab
Das Thema ist seit langem umstritten. Anfang Mai hatte Professor Hartmut Aden von der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) im Innenausschuss ausdrücklich davon abgeraten, den Begriff der öffentlichen Ordnung wieder zu ergänzen. Der Senat hatte die HWR mit einer Evaluierung des Gesetzes beauftragt.



