Das Pariser Berufungsgericht wird heute um 13:30 Uhr sein Urteil im Fall Marine Le Pen verkünden. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die französische Präsidentschaftswahl 2027 haben. Le Pen, die 57-jährige Vorsitzende des Rassemblement National (RN), steht im Zentrum eines Verfahrens wegen des Vorwurfs der Veruntreuung von EU-Geldern. In erster Instanz wurde ihr das passive Wahlrecht für fünf Jahre entzogen – ein Urteil, das sie nun vor der Berufungsinstanz anficht.
Der Fall: Scheinbeschäftigung von EU-Parlamentsassistenten
Der Prozess dreht sich um den Vorwurf, dass zwischen 2004 und 2016 Abgeordnete von Le Pens Partei Gelder für parlamentarische Assistenten im Europaparlament erhalten haben, die jedoch tatsächlich für die Partei Front National (heute RN) gearbeitet hätten. Le Pen bestreitet die Vorwürfe und wies jede Verantwortung zurück. Neben ihr stehen die Partei und elf weitere Angeklagte vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, systematisch EU-Mittel für parteipolitische Zwecke missbraucht zu haben.
Szenarien des Urteils und ihre Folgen für Le Pens Kandidatur
Rechtsexperten halten einen Freispruch für unwahrscheinlich. Sollte Le Pen freigesprochen werden, könnte sie theoretisch kandidieren, doch die Anklage könnte Revision einlegen. Das Kassationsgericht hat angekündigt, seine Entscheidung noch vor der Wahl zu fällen, was politisch schaden könnte. Zudem ist unklar, ob der vorläufige Entzug des passiven Wahlrechts aus erster Instanz im Falle einer Revision weiterhin gilt.
Wird Le Pen zu einer Haftstrafe verurteilt, aber ohne Wahlverbot, könnte sie unter Auflagen kandidieren – etwa mit elektronischer Fußfessel, was einen Wahlkampf jedoch praktisch unmöglich machen würde. Ein Entzug des passiven Wahlrechts für zwei Jahre oder weniger ließe eine Kandidatur zu, da die Strafe bis zur ersten Wahlrunde im April 2027 verbüßt wäre. Ein Entzug für mehr als zwei Jahre oder eine sofortige Anwendung der Unwählbarkeit würde Le Pens Kandidatur faktisch beenden.
Politische Auswirkungen: Wer tritt für die Rechten an?
Das Urteil wird von allen politischen Lagern in Frankreich mit Spannung erwartet. Der RN hat derzeit gute Chancen, in die Stichwahl einzuziehen. Sollte Le Pen nicht antreten können, würde der 30-jährige Parteichef Jordan Bardella als Kandidat ins Rennen gehen. Umfragen sehen sowohl Le Pen als auch Bardella in der ersten Runde deutlich vor möglichen Kandidaten anderer Lager. Allerdings unterscheiden sich die Einschätzungen zu ihrem Image und ihren tatsächlichen Erfolgsaussichten.
Le Pen selbst hat angekündigt, um 20:00 Uhr nach der Urteilsverkündung bekanntzugeben, ob sie für das höchste Staatsamt kandidieren wird. Die Entscheidung des Gerichts könnte damit den weiteren Verlauf des französischen Wahlkampfs entscheidend prägen.



