Der Mann, der gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und Russlands Präsidenten Wladimir Putin Haftbefehle erließ, sieht sich nun selbst mit schweren Vorwürfen konfrontiert. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat seinen Chefankläger Karim Khan (56) wegen des Verdachts auf sexuelle Übergriffe vorläufig suspendiert. Das teilte das Präsidium des Gerichts mit. Eine endgültige Entscheidung über eine mögliche Amtsenthebung soll jedoch auf einer Sondersitzung der Vertragsstaaten fallen, die so schnell wie möglich einberufen werden soll.
Vorwürfe einer Mitarbeiterin
Bereits im Jahr 2024 hatte eine enge Mitarbeiterin Khan beschuldigt, sie über einen längeren Zeitraum hinweg sexuell bedrängt und zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben. Eine Untersuchungskommission der Vereinten Nationen nahm die Vorwürfe unter die Lupe und legte im Dezember 2025 einen Bericht vor, der bislang jedoch nicht veröffentlicht wurde. Auf der Grundlage dieser Untersuchung erstellten drei Richter des Weltstrafgerichts ein Rechtsgutachten, das ebenfalls unter Verschluss gehalten wird. Khan selbst bestreitet alle Vorwürfe und hatte sein Amt bereits vor rund einem Jahr vorläufig ruhen lassen. Er erklärte, er wolle zurückkehren, sobald die Angelegenheit geklärt sei.
USA üben Druck auf das Gericht aus
Khan ist seit Juni 2021 Chefankläger des IStGH und erlangte internationale Bekanntheit, als er Haftbefehle gegen Netanjahu und Putin beantragte. Insbesondere der Haftbefehl gegen den israelischen Regierungschef führte zu verstärktem Druck der USA auf das Gericht. Washington verhängte Sanktionen gegen Mitarbeiter und Richter des IStGH. Der Grundlagenvertrag des Gerichts, das Römische Statut, wurde von 125 Staaten unterzeichnet, darunter alle EU-Mitglieder. Die USA, Russland und Israel gehören dem Gericht nicht an.
Die bevorstehende Sondersitzung der Vertragsstaaten wird mit Spannung erwartet. Sie könnte weitreichende Konsequenzen für die Zukunft des IStGH und seines Chefanklägers haben.



