Nach UN-Niederlage: Deutschland bewirbt sich erneut für Sicherheitsrat
Nach UN-Niederlage: Deutschland bewirbt sich erneut

Nach der überraschenden Niederlage Deutschlands im Wettbewerb um einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat die Bundesregierung umgehend erneut ihren Hut in den Ring geworfen. Wie die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, wurde am Donnerstag die offizielle Bewerbung für die beiden Wahlperioden 2035/2036 und 2043/2044 eingereicht. Damit folgt Berlin der langjährigen Tradition, etwa alle acht Jahre für eine zweijährige Mitgliedschaft im höchsten UN-Gremium zu kandidieren.

Gründe für das Scheitern

Am Mittwoch war Deutschland bei der Wahl um die beiden nichtständigen Sitze der Gruppe der westeuropäischen und anderen Staaten (WEOG) gescheitert. In der UN-Vollversammlung setzten sich stattdessen Österreich und Portugal durch, während Deutschland abgeschlagen auf dem dritten Platz landete. Als eine der Hauptursachen für diese Niederlage gilt der späte Beginn der deutschen Kampagne. Österreich hatte seine Kandidatur für die Periode 2027/28 bereits vor 20 Jahren angemeldet, während Deutschland erst relativ kurz vor der Wahl mit der Werbung um Stimmen begann – trotz seiner Rolle als drittgrößte Volkswirtschaft der Welt und einer der wichtigsten Geldgeber der UN.

Signal der Entschlossenheit

Mit der schnellen erneuten Bewerbung will die Bundesregierung ein klares Zeichen setzen: Deutschland beansprucht weiterhin eine aktive und gestaltende Rolle in der internationalen Politik. Zugleich soll die frühzeitige Notifizierung verhindern, dass andere Staaten später behaupten könnten, sie seien über die deutschen Ambitionen nicht informiert gewesen.

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Bundeskanzler Friedrich Merz und Außenminister Johann Wadephul hatten bereits nach der Niederlage betont, dass Deutschland ein verlässlicher Unterstützer der multilateralen Ordnung bleibe und sich weiterhin engagiert für Frieden und Sicherheit weltweit einsetzen werde. Die erneute Bewerbung unterstreicht diesen Anspruch nachdrücklich.

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