Verteidigungsministerium will Ausnahmeregelung für Wehrfähige legalisieren
Ministerium will Ausnahme für Wehrfähige legalisieren

Neue Regelung sorgt für Empörung

Am Osterwochenende sorgte eine neue Vorschrift für Aufsehen: Wehrfähige Männer müssen sich künftig längere Auslandsreisen genehmigen lassen. Verteidigungsminister Boris Pistorius erließ daraufhin eine Ausnahmeregelung, die jedoch als rechtswidrig eingestuft wurde. Nun plant das Ministerium, die Ausnahme auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen.

Gesetzesänderung geplant

Das Bundesverteidigungsministerium will die Ausnahmeregelung zur Genehmigungspflicht bei längeren Auslandsreisen wehrfähiger Männer schnellstmöglich legalisieren. Ein entsprechender Passus soll im geplanten Reservestärkungsgesetz verankert werden, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums am Montag in Berlin. „Damit nutzen wir den schnellstmöglichen Weg, um im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens für weitere Rechtssicherheit zu sorgen und mögliche Unklarheiten auszuräumen.“

Rechtswidrige Allgemeinverfügung

Bislang basierte die Ausnahme lediglich auf einer Allgemeinverfügung des Ministeriums, nicht auf einem Gesetz. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kam jedoch zu dem Schluss, dass diese Verfügung rechtswidrig und damit ungültig sein könnte. Zwar dürfe das Ministerium laut Wehrpflichtgesetz Ausnahmen von der Abmeldepflicht erlassen, doch mit der Allgemeinverfügung habe es eine gesetzliche Regelung komplett außer Kraft gesetzt, so das Gutachten.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Hintergrund der Kontroverse

In dem bereits vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zum neuen Wehrdienst ist ein Passus enthalten, der vorsieht, dass sich Männer im wehrfähigen Alter längere Auslandsreisen genehmigen lassen müssen. Dies hatte scharfe Kritik ausgelöst. Daraufhin erließ das Verteidigungsministerium die Allgemeinverfügung, die besagt, dass keine Genehmigung mehr erforderlich sei – solange der Wehrdienst freiwillig bleibt.

Selbstkritik des Ministeriums

Die Sprecherin des Verteidigungsministeriums übte am Montag Selbstkritik. Die Regelung zur Genehmigung von Auslandsaufenthalten, wie sie im verabschiedeten Gesetz stehe, sei „sicherlich ein Fehler beziehungsweise eine Ungenauigkeit“. Sie fügte hinzu: „Dass die Norm so drinsteht, wie sie drinsteht, ist ein Versehen.“

Übergangsregelung bis zum neuen Gesetz

Die vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags monierte Allgemeinverfügung gelte ohnehin nur „für diesen Übergangszeitraum, bis das Reservestärkungsgesetz in Kraft tritt“, sagte die Sprecherin. Das Entscheidende sei nun auch nach Veröffentlichung des Gutachtens, „dass sich an der Sache nichts ändert, sondern auch weiterhin eine Genehmigung für Auslandsaufenthalte derzeit nicht eingeholt werden muss“.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration