Verwaltungsgericht München prüft Klagen gegen Grenzkontrollen zu Österreich
Klagen gegen Grenzkontrollen zu Österreich vor Gericht

Die vom Bundesinnenministerium eingeführten Grenzkontrollen an den deutschen Grenzen stehen erneut auf dem juristischen Prüfstand. Das Verwaltungsgericht München verhandelt aktuell Klagen von drei Männern, die sich gegen Personenkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze wehren. Die Kläger werfen den Behörden politische Willkür, Europarechtswidrigkeit und Racial Profiling vor.

Kläger: „Das ist letztendlich politische Willkür“

Hubert Niedermayr, ein Rechtsanwalt aus Österreich, wurde mehrfach im Grenzbereich um Rosenheim kontrolliert. Er sagt: „Ich befürchte, dass hier tatsächlich vorsätzlich gegen bestehendes Recht verstoßen wird. Das ist letztendlich politische Willkür und das können wir nicht dulden.“

Abdulhamid A., ein Nigerianer, klagt ebenfalls gegen die Kontrollen. Er wirft der Polizei sogenanntes Racial Profiling vor, da er davon ausgeht, vor allem wegen seiner Hautfarbe ins Visier der Kontrolleure geraten zu sein.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Europarechtsexperte sieht systematische Verstöße

Auch Werner Schroeder, Professor am Institut für Europarecht und Völkerrecht der Universität Innsbruck, klagt. Er fährt regelmäßig – mindestens einmal pro Woche – mit dem Zug von seinem Wohnort München zu seinem Arbeitsplatz in Innsbruck. Im vergangenen Jahr wurde er kontrolliert und seine Tasche durchsucht. Er hält dies angesichts der per Schengen-Abkommen offenen Grenzen in der Europäischen Union für rechtswidrig. Aus seiner Sicht verstoßen die systematischen Binnengrenzkontrollen gegen die Vorgaben des Schengener Grenzkodex. „Die Frage ist, wie viele rechtswidrige Handlungen muss man ertragen?“, fragt er. Er will nicht nur schriftlich bestätigt haben, dass die Kontrolle rechtswidrig war, sondern hat in einem Eilantrag auch beantragt, künftig nicht mehr kontrolliert zu werden. Sollte es dennoch zu Kontrollen kommen, könnten aus seiner Sicht Zwangsgelder für die Bundespolizei anfallen.

Urteil für Donnerstag erwartet

Das Verwaltungsgericht will das Urteil am Donnerstag bekanntgeben und hat bereits erklärt, die Berufung gegen die Entscheidung zuzulassen. Es ist nicht das erste Urteil zu den umstrittenen Grenzkontrollen – bislang wurden diese schon mehrfach für unzulässig erklärt.

Hintergrund: Grenzkontrollen seit September 2024

An allen deutschen Landesgrenzen gibt es seit dem 16. September 2024 wieder Grenzkontrollen bei Einreisen. Das Bundesinnenministerium hatte sie angeordnet, um die Zahl der unerlaubten Einreisen stärker einzudämmen. Die Kontrollen wurden dreimal verlängert – zuletzt bis Mitte September 2026. Die aktuellen Klagen könnten weitreichende Auswirkungen auf die Fortführung dieser Maßnahmen haben.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration