EU-Parlament hebt Immunität von AfD-Politiker Bystron auf – Ermittlungen in München können fortgesetzt werden
EU-Parlament hebt Immunität von AfD-Politiker Bystron auf

EU-Parlament hebt Immunität von AfD-Politiker Bystron auf – Ermittlungen in München können fortgesetzt werden

In einer bedeutenden Entscheidung hat das Europäische Parlament in Straßburg mit einer Mehrheit die Immunität des AfD-Politikers Petr Bystron aufgehoben. Diese Maßnahme ermöglicht es der Generalstaatsanwaltschaft München, ihre Vorermittlungen gegen Bystron fortzusetzen, die sich auf Betrugsvorwürfe während seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter konzentrieren. Die Ermittlungen hatten zuvor aufgrund der parlamentarischen Immunität ruhen müssen, können nun aber weiterverfolgt werden.

Vorwürfe im Zusammenhang mit Bundestagszeit

Die Vorwürfe gegen Petr Bystron beziehen sich auf seine Amtszeit als Mitglied des Deutschen Bundestages von 2017 bis 2024. Laut Angaben eines Sprechers der Generalstaatsanwaltschaft München soll Bystron eine private Reinigungskraft über die Mitarbeiterpauschale des Bundestags abgerechnet haben, was zu den Ermittlungen wegen Betrugs führte. Auf Anfrage zu den konkreten Vorwürfen äußerte sich Bystron zunächst nicht, betonte jedoch in der Vergangenheit, er sehe sich als Opfer politischer Verfolgung. Nach seiner Zeit im Bundestag zog Bystron 2024 ins Europäische Parlament ein, wo er nun mit der Aufhebung seiner Immunität konfrontiert ist.

Wiederholte Immunitätsaufhebungen und weitere Verfahren

Dies ist nicht das erste Mal, dass die Immunität von Petr Bystron aufgehoben wurde. Bereits zuvor hatte das EU-Parlament seine Immunität in zwei anderen Fällen suspendiert, und auch der Deutsche Bundestag hatte Ermittlungen gegen ihn gestattet. In einem dieser Fälle verurteilte das Amtsgericht München Bystron wegen der Verbreitung einer Fotomontage in sozialen Medien zu einer Geldstrafe. Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt haben.

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In einem weiteren Fall stehen Bystron Vorwürfe der Geldwäsche und Bestechlichkeit im Raum. Es wird vermutet, dass er Geld vom prorussischen Portal «Voice of Europe» erhalten haben könnte, um im Bundestag im Sinne Russlands zu handeln. Bystron hat diese Anschuldigungen stets zurückgewiesen und das Verfahren als politisch motiviert bezeichnet. Die Ermittlungen in diesem Zusammenhang laufen derzeit weiter und könnten durch die jüngste Immunitätsaufhebung neue Impulse erhalten.

Die Aufhebung der Immunität durch das Europaparlament markiert einen wichtigen Schritt in den laufenden rechtlichen Auseinandersetzungen um den AfD-Politiker. Sie unterstreicht die Bereitschaft der europäischen Institutionen, parlamentarische Privilegien in Fällen von möglichen Straftaten zu überprüfen und Ermittlungen zu ermöglichen. Bystrons Fall wirft Fragen zur Integrität von Abgeordneten und zum Umgang mit Vorwürfen in politischen Kreisen auf, während die Justizbehörden in München nun die Gelegenheit haben, die Angelegenheit umfassend zu untersuchen.

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