Gericht: Baldoni muss Livelys Anwaltskosten zahlen
Baldoni muss Livelys Anwaltskosten zahlen

Ein kalifornisches Gericht hat entschieden, dass Schauspieler Justin Baldoni die Anwaltskosten seiner Kollegin Blake Lively im Zusammenhang mit ihrem Rechtsstreit übernehmen muss. Das Urteil erging am Freitag. Allerdings lehnte das Gericht Livelys Forderung nach Schadensersatz ab, nachdem Baldonis Verleumdungsklage gegen sie zuvor abgewiesen worden war.

Richter beruft sich auf kalifornisches Gesetz

Der Richter stützte seine Entscheidung auf ein kalifornisches Gesetz, das Opfer sexueller Belästigung vor Vergeltungsklagen schützt, die darauf abzielen, sie einzuschüchtern. Livelys Anwälte argumentierten, dass Baldonis Verleumdungsklage genau eine solche verbotene Vergeltungsmaßnahme darstelle. Baldonis rechtliche Vertretung wies diese Forderungen laut der Nachrichtenagentur AFP zurück.

Einigung kurz vor Prozessbeginn

Erst einen Monat zuvor hatten Lively und Baldoni ihren öffentlichkeitswirksamen Rechtsstreit außergerichtlich beigelegt. Der Konflikt entzündete sich an den Dreharbeiten zum Film „Nur noch ein einziges Mal“, in dem beide die Hauptrollen spielten und Baldoni zudem Regie führte. Lively hatte nach den Dreharbeiten Klage eingereicht und Baldoni unter anderem vorgeworfen, ständig über sein Sexualleben gesprochen und versucht zu haben, nicht genehmigte Sexszenen in den Film einzubauen.

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Weitere Vorwürfe und Gegenklage

Darüber hinaus beschuldigte Lively Produzent Jamey Heath, sie beim Umziehen beobachtet zu haben, obwohl sie ihn gebeten habe, wegzusehen. Auch gegen ihn reichte die aus „Gossip Girl“ bekannte Schauspielerin Klage ein. Zudem warf sie Baldoni vor, eine Schmutzkampagne gegen sie gestartet zu haben, um ihren Ruf zu ruinieren. Als Reaktion verklagte Baldoni Lively, ihren Ehemann Ryan Reynolds und die New York Times wegen Verleumdung und forderte mindestens 400 Millionen Dollar Schadensersatz. Ein US-Richter wies diese Klage jedoch im Juni des vergangenen Jahres ab.

Teilweise Abweisung von Livelys Vorwürfen

Anfang April waren auch etliche von Livelys Vorwürfen vom Gericht abgewiesen worden, darunter jene sexueller Belästigung. Von ursprünglich 13 Anklagepunkten blieben nur drei übrig, unter anderem Vertragsbruch und Rufschädigung. Beide Seiten bezeichneten die aktuelle Entscheidung als Erfolg. Livelys Anwälte betonten, das Urteil zeige, dass die Schauspielerin ihre Vorwürfe nach bestem Wissen und Gewissen erhoben habe und keine böswillige Absicht vorlag. Baldonis Anwalt hingegen wies darauf hin, dass Lively mit ihrer Forderung nach mehr als 300 Dollar Schadensersatz gescheitert sei.

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