Tschechisches Gericht ordnet Auslieferung von Rechtsextremistin Liebich an
Auslieferung von Rechtsextremistin Liebich angeordnet

Gericht in Pilsen entscheidet über Auslieferung

Das Landgericht im tschechischen Pilsen hat die Auslieferung der verurteilten Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich nach Deutschland angeordnet. Die 55-Jährige hatte im Laufe der Verhandlung erklärt, nicht ausgeliefert werden zu wollen. Nun hat sie einige Tage Zeit, um Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Die Auslieferung ist daher noch nicht rechtskräftig.

Mögliche Beschwerde und weitere Schritte

Über eine mögliche Beschwerde von Liebich müsste das Oberlandesgericht in Prag entscheiden. Auch die tschechische Staatsanwaltschaft kann Beschwerde einlegen. Vor der Verkündung der Entscheidung hatte Liebich einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt, der jedoch abgelehnt wurde.

Hintergrund: Festnahme und Haftbedingungen

Liebich war nach monatelanger europaweiter Fahndung am 9. April dieses Jahres im tschechischen Schönbach bei Asch nahe der Grenze zu Deutschland festgenommen worden. Sie hatte ausgesagt, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil sie unter anderem Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Derzeit sitzt sie in vorläufiger Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen, wo mehr als 1200 Häftlinge – überwiegend Männer – untergebracht sind. Die Bedingungen gelten als hart.

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Auslieferungsverfahren und Zuständigkeiten

Nachdem Liebich die Auslieferung nach ihrer Festnahme zunächst abgelehnt hatte, stellte die Staatsanwaltschaft Halle in Sachsen-Anhalt einen Auslieferungsantrag. Sobald die Entscheidung rechtskräftig ist, soll Liebich an die deutschen Behörden übergeben und in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz gebracht werden. Es ist anzunehmen, dass nach Eintreten der Rechtskraft nur wenige Tage vergehen, bis sie ausgeliefert wird. Sollte sie in die JVA Chemnitz kommen, wäre die sächsische Justiz zuständig. Der Anstaltsleiter müsste dann entscheiden, ob Liebich tatsächlich im Frauengefängnis ihre Haftstrafe verbüßen muss.

Vorherige Verurteilung und Geschlechtsänderung

Liebich wurde in Deutschland im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Nach der Verurteilung ließ Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern und den Namen von Sven in Marla Svenja anpassen. Kritiker warfen ihr einen Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes vor. Zum Haftantritt im Frauengefängnis Chemnitz erschien sie nicht und floh.

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