WM 2026 in Berlin: Regeln für Public Viewing und Gartenparty
WM 2026 in Berlin: Public Viewing und Gartenparty-Regeln

WM 2026 in Berlin: Das müssen Fans bei Public Viewing und Gartenparty beachten

Die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 in den USA, Kanada und Mexiko steht bevor, und viele Fans in Berlin und Brandenburg fiebern den Spielen entgegen. Doch die späten Anstoßzeiten aufgrund der Zeitverschiebung werfen Fragen auf: Ist Public Viewing in der Nacht erlaubt? Darf ich im Garten grillen und Fußball schauen? Und gibt es wieder eine Fanmeile? Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Regeln.

Public Viewing in der Nacht: Erlaubt oder nicht?

Grundsätzlich gilt in Deutschland zwischen 22 und 6 Uhr Nachtruhe und Lärmschutz. Für die WM hat die Bundesregierung jedoch eine Lockerung ermöglicht: Städte und Gemeinden können Public-Viewing-Veranstaltungen auch in dieser Zeit erlauben. In Berlin hat der Senat eine Verordnung erlassen, die je nach Spielbedeutung, deutscher Beteiligung und Wochentag differenziert.

Berliner Sonderregelungen im Detail

Laut der Verordnung der Senatsumweltverwaltung dürfen Spiele der deutschen Nationalmannschaft sowie das Finale zu jeder Uhrzeit im Freien gezeigt werden. In der Gruppenphase sind Spiele anderer Teams von Sonntag bis Donnerstag nur bis 20 Uhr erlaubt, am Freitag, Samstag und vor Feiertagen bis 21 Uhr – danach erst wieder ab 6 Uhr. In der K.o.-Phase dürfen Spiele anderer Nationen werktags bis 21 Uhr und dann wieder ab 6 Uhr übertragen werden. Die Übertragung muss spätestens 15 Minuten vor Anpfiff beginnen und endet 15 Minuten nach Abpfiff oder Siegerehrung. Verlängerung und Elfmeterschießen sind inbegriffen.

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In Brandenburg gibt es keine landesweite Sonderregelung, aber die örtlichen Ordnungsbehörden können Ausnahmen genehmigen. Fans sollten sich bei ihren Kommunen oder direkt bei Gaststätten informieren.

Was ist beim Public Viewing zu beachten?

Einige Restaurants verlangen Reservierungen, andere lehnen sie ab. In Berlin sind Vuvuzelas, Fanfaren, Trommeln, Pfeifen und Pyrotechnik verboten. Die Umweltverwaltung weist darauf hin, dass diese Gegenstände nicht mitgebracht werden dürfen.

Keine Fanmeile auf der Straße des 17. Juni

Anders als bei früheren Turnieren wird es in diesem Jahr keine offizielle Fanmeile auf der Straße des 17. Juni geben. Laut Umweltverwaltung gab es keinen Antrag eines privaten Betreibers. Dennoch planen viele Biergärten und Kneipen Public-Viewing-Angebote, wenn auch in kleinerem Rahmen als zuvor. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) weist auf höhere Kosten für die Gastronomen hin.

Private Party auf Balkon oder im Garten

Die Ausnahmen vom Lärmschutz gelten nur für öffentliche Veranstaltungen. Für private Feiern gelten weiterhin die Immissionsschutzvorschriften der Länder, inklusive Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr. Wer den Fernseher nach draußen stellt, sollte Nachbarn vorwarnen und die Lautstärke auf Zimmerlautstärke reduzieren. Kurze Jubelrufe bei Toren sind meist toleriert, aber laute Musik oder Gespräche sollten vermieden werden. Grillen ist während der Nachtruhe nicht grundsätzlich verboten, aber Rauch und Gerüche können als Belästigung empfunden werden. Zudem sollten Mieter ihren Mietvertrag und die Hausordnung prüfen, da dort strengere Regeln festgelegt sein können.

Was tun bei Lärmbelästigung?

Wer sich durch laute Nachbarn gestört fühlt, sollte zuerst das Gespräch suchen. Hilft das nicht, kann zwischen 6 und 22 Uhr das bezirkliche Ordnungsamt informiert werden. Nach 22 Uhr ist die Polizei zuständig. Auch bei Public-Viewing-Veranstaltungen können Polizei und Ordnungsamt bei Beschwerden eingreifen und eine Lautstärkereduzierung fordern. Bei Verstößen gegen die Nachtruhe drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro.

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