Die ungarische Staatsanwaltschaft hat die Anklage gegen den Budapester Bürgermeister Gergely Karácsony wegen der Organisation der Pride-Parade im vergangenen Jahr fallengelassen. Dies teilte die Behörde am Donnerstag mit. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom April, das die ungarischen Anti-LGBTQ-Gesetze für europarechtswidrig erklärte.
EuGH-Urteil als Grundlage
Nach dem EuGH-Urteil „stellen die in der Anklageschrift beschriebenen Sachverhalte keine Straftat mehr dar“, erklärte die Staatsanwaltschaft in Budapest. Die Regierung unter dem damaligen Ministerpräsidenten Viktor Orbán hatte die Parade 2025 unter Verweis auf ein Anti-LGBTQ-Gesetz aus dem Jahr 2021 verboten. 2025 wurde das Gesetz noch einmal verschärft. Die englische Abkürzung LGBTQ steht für lesbisch, schwul, bisexuell, transgender und queer.
Demonstration trotz Verbots
Der Grünen-Bürgermeister Karácsony, ein entschiedener Gegner Orbáns, ließ die Demonstration dennoch stattfinden. Trotz des Verbots nahmen mehr als 200.000 Menschen teil – mehr als in den Jahren zuvor. Im Januar wurde daraufhin Anklage gegen Karácsony erhoben. Der EuGH urteilte im April, dass die Anti-LGBTQ-Gesetze gegen die EU-Grundfreiheiten verstoßen.
Neue Regierung unter Peter Magyar
Der neue konservative pro-europäische Ministerpräsident Peter Magyar, der Orbán im Mai nach 16 Jahren im Amt ablöste, hat sich zwar wiederholt für Gleichberechtigung und Versammlungsfreiheit ausgesprochen. Allerdings hat er die Pride-Parade bisher nicht unterstützt und auch keine Schritte unternommen, um die Orbán’schen Anti-LGBTQ-Gesetze aufzuheben. In diesem Jahr soll die Parade am 27. Juni stattfinden.



