Urteil aus Wiesbaden: Verfassungsschutz darf AfD in Hessen als rechtsextremen Verdachtsfall beobachten
Der hessische Verfassungsschutz darf den Landesverband der Alternative für Deutschland (AfD) weiterhin als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Dies entschied das Verwaltungsgericht in Wiesbaden am Mittwoch und wies die Klagen der AfD größtenteils ab.
Das Gericht stellte fest, dass es genügend tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen des hessischen AfD-Landesverbandes gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gebe. Die Partei habe in Teilen eine verfassungsfeindliche Haltung gezeigt, die eine Beobachtung rechtfertige. Das Urteil fiel im Hauptsacheverfahren, nachdem die AfD zuvor bereits mit Eilanträgen gegen die Einstufung gescheitert war.
Hintergrund des Verfahrens
Der hessische Verfassungsschutz hatte im September 2022 angekündigt, den AfD-Landesverband mit geheimdienstlichen Mitteln zu überwachen. Die Partei zog daraufhin vor Gericht, um die Einstufung zu verhindern. Bereits in den Jahren 2023 und 2025 waren Eilanträge sowohl in Wiesbaden als auch vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel gescheitert.
Im nun abgeschlossenen Hauptsacheverfahren hatte die AfD mit ihrer Klage gegen die Einstufung keinen Erfolg. Allerdings gab das Gericht der Partei in einem Punkt recht: Die öffentliche Bekanntmachung der Einstufung im Jahr 2022 sei rechtswidrig gewesen. Die Behörde hätte diese Information nicht veröffentlichen dürfen. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.
Reaktionen und weitere Entwicklung
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist ein wichtiger Schritt im Umgang mit der AfD in Hessen. Der Verfassungsschutz kann nun weiterhin die Aktivitäten des Landesverbandes beobachten und mögliche verfassungsfeindliche Bestrebungen dokumentieren. Die AfD kündigte an, die Möglichkeit einer Berufung zu prüfen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre die Beobachtung durch den Verfassungsschutz für die kommenden Jahre abgesichert.
Das Urteil hat auch über Hessen hinaus Bedeutung, da es die rechtlichen Grundlagen für die Einstufung einer Partei als Verdachtsfall präzisiert. Andere Bundesländer könnten ähnliche Schritte erwägen, wenn sie vergleichbare Anhaltspunkte sehen.



