SPD-Fraktion sieht Rückenwind für AfD-Verbotsantrag nach Gutachten
SPD sieht Rückenwind für AfD-Verbotsantrag

Die Brandenburger SPD-Landtagsfraktion sieht durch ein neues Gutachten Rückenwind für einen möglichen Antrag auf ein AfD-Verbot. Fraktionschef Björn Lüttmann kündigte an, die Verfasser des Gutachtens in die Fraktion einzuladen. „Wir sind dafür, ein solches Verbot zu prüfen“, sagte Lüttmann.

Das Gutachten wurde von acht Autorinnen und Autoren für die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erstellt, darunter mehrere Juristen. Es kommt zu dem Schluss, dass die Erfolgsaussichten für einen AfD-Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht gut sind. Die Autoren begründen dies insbesondere mit Verstößen gegen das Demokratieprinzip und die Garantie der Menschenwürde.

Gutachten bestätigt SPD-Position

Lüttmann betonte, dass die SPD-Fraktion bereits klare Beschlüsse habe: „Wir sind der Meinung – und dazu gibt es ja auch klare Beschlüsse –, dass wir in der Fülle der dokumentierten Fälle inzwischen soweit sind, dass ein solches Verbotsverfahren sehr genau in Betracht kommt.“ Die Frage, ob die AfD gewalttätig gegen die Demokratie vorgehe, sei wahrscheinlich der Punkt, bei dem man am genauesten hinschauen müsse, ob er erfüllt sei.

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Einen Antrag auf ein Parteiverbot können nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die endgültige Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei liegt beim Bundesverfassungsgericht. Ein solcher Antrag ist umstritten.

Woidke warnt vor langwierigem Weg

Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte sich im vergangenen Jahr zurückhaltend geäußert: „Ein Verbotsverfahren ist politisch und juristisch ein dorniger und langwieriger Weg. Wir können nicht allein darauf setzen.“

Die AfD hatte gegen die Einstufung sowohl der Bundespartei als auch der brandenburgischen Landespartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung geklagt. Derzeit wird die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet.

Gerichtliche Einschätzung zur AfD

Im Februar 2024 stellte das Kölner Verwaltungsgericht in einer Eilentscheidung fest, es liege zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde die Partei dadurch „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.

Die Brandenburger AfD hatte einen Eilantrag gegen die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch durch den Landesverfassungsschutz zurückgezogen – mit dem Ziel, dass der zugehörige Vermerk mit der Begründung der Einstufung durch das Innenministerium veröffentlicht werden konnte.

Umfrage: Mehrheit lehnt Verbotsverfahren ab

In Brandenburg lehnte eine Mehrheit von 52 Prozent der Befragten im vergangenen Jahr ein AfD-Verbotsverfahren ab, wie eine Umfrage des Instituts Insa für „Märkische Allgemeine Zeitung“, „Märkische Oderzeitung“ und „Lausitzer Rundschau“ ergab. Nur etwa ein Drittel sprach sich dafür aus.

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