Sitzblockaden gegen AfD-Parteitag: Was ist rechtlich erlaubt?
Sitzblockaden gegen AfD-Parteitag: Rechtliche Lage

Das Bündnis „Widersetzen“ hat angekündigt, den für das Wochenende geplanten AfD-Parteitag in Erfurt mit Sitzblockaden auf den Zufahrtsstraßen zu verhindern. Bundesweit rufen die Organisatoren zur Teilnahme auf. Sie argumentieren, dass dieses Vorgehen gegen die AfD gerechtfertigt sei – eine Position, die auch von der Linkspartei unterstützt wird. Doch wie ist das rechtlich zu bewerten?

Rechtliche Grundlagen: Versammlungsfreiheit vs. Straftaten

Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) schützt friedliche und ohne Waffen stattfindende Versammlungen. Sitzblockaden können jedoch den Tatbestand der Nötigung (§ 240 StGB) erfüllen, wenn sie gezielt den Zugang zu einer Veranstaltung blockieren. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass Sitzblockaden nicht pauschal als Gewalt einzustufen sind, aber dann rechtswidrig sein können, wenn sie eine konkrete Behinderung darstellen.

In der sogenannten „Sitzblockaden-Entscheidung“ von 1995 (BVerfGE 92, 1) urteilte das Gericht, dass eine Blockade dann als Gewalt im Sinne des Nötigungstatbestands angesehen werden kann, wenn sie physische Hindernisse schafft, die nicht ohne weiteres überwunden werden können. Bei Sitzblockaden auf Straßen kommt es auf die konkrete Situation an: Können die Zufahrten umfahren werden oder ist die Blockade unüberwindbar?

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Ziel des Bündnisses: Verhinderung des Parteitags

Das Bündnis „Widersetzen“ hat das erklärte Ziel, den AfD-Parteitag in Erfurt zu verhindern. Dazu sollen Sitzblockaden auf den Zufahrtsstraßen durchgeführt werden. Die Organisatoren berufen sich auf das Widerstandsrecht gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen. Die Linkspartei unterstützt diese Position öffentlich. Allerdings ist das Widerstandsrecht (Artikel 20 Abs. 4 GG) nur gegen „jeden, der es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen“, zulässig – und setzt voraus, dass andere Abhilfe nicht möglich ist. Ob die AfD als verfassungsfeindlich eingestuft werden kann, ist umstritten; der Verfassungsschutz beobachtet die Partei als „Prüffall“.

Polizei und Staatsanwaltschaft: Vorbereitungen laufen

Die Polizei in Thüringen bereitet sich auf die Proteste vor. Nach Angaben des Innenministeriums werden umfangreiche Kräfte eingesetzt, um die Zufahrtswege freizuhalten. Die Staatsanwaltschaft prüft bereits im Vorfeld mögliche Straftaten. Bei einer Sitzblockade drohen den Teilnehmern Strafverfahren wegen Nötigung, gegebenenfalls auch wegen Landfriedensbruchs (§ 125 StGB), wenn die Blockade gewalttätig wird oder eine Menschenmenge sich zusammenschließt.

Ein Sprecher der Polizei Erfurt sagte: „Wir werden alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um die Versammlungsfreiheit der AfD zu gewährleisten und gleichzeitig das Recht auf Gegendemonstrationen zu schützen.“ Die Polizei werde Blockaden räumen, wenn sie den Parteitag behindern.

Frühere Urteile des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen die Grenzen von Sitzblockaden definiert. Im Jahr 2011 (BVerfG, 1 BvR 1556/11) stellte es fest, dass eine Blockade dann nicht als Nötigung strafbar ist, wenn sie lediglich eine kurze Verzögerung verursacht und die Blockierenden friedlich bleiben. Bei länger andauernden Blockaden, die den Verkehr vollständig zum Erliegen bringen, kann jedoch eine Strafbarkeit gegeben sein.

Die Organisatoren des Bündnisses „Widersetzen“ kündigten an, die Blockaden über mehrere Stunden aufrechtzuerhalten. Dies könnte nach der Rechtsprechung als Nötigung gewertet werden. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat bereits Ermittlungsverfahren gegen unbekannt eingeleitet.

Fazit: Rechtslage ist klar – Blockaden können strafbar sein

Zusammenfassend ist festzuhalten: Sitzblockaden sind nicht per se illegal, aber sie können den Tatbestand der Nötigung erfüllen, wenn sie den Zugang zu einer Veranstaltung wirksam verhindern. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, dass die Versammlungsfreiheit auch für politisch umstrittene Parteien wie die AfD gilt. Das Bündnis „Widersetzen“ riskiert mit seinen Blockaden Strafverfahren. Die Polizei wird voraussichtlich konsequent einschreiten, um den Parteitag zu ermöglichen.

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