Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat den wochenlangen Streit um den Christopher Street Day (CSD) in Dresden entschieden. Der diesjährige CSD kann nun wie geplant mit einem bunten Straßenfest stattfinden. Das Gericht stufte auch das Fest als Versammlung ein, wie es am Dienstag mitteilte. Damit gab es einer Beschwerde des Christopher Street Day Dresden e. V. statt.
Hintergrund des Streits
Die Landesdirektion Sachsen hatte Ende März entschieden, dass der CSD nicht in Gänze als Versammlung gelten dürfe. Nur der Umzug sei eine Versammlung, nicht jedoch das mehrtägige Straßenfest. Dieses wurde als kommerzielle Veranstaltung bewertet. Der Veranstalter hätte in diesem Fall unter anderem die Kosten für Sicherheit und Reinigung tragen müssen. Der CSD wird in dieser Woche vom 4. bis 6. Juni in Dresden gefeiert.
Gerichtliche Entscheidungen
Gegen die Entscheidung der Landesdirektion waren die Organisatoren vor Gericht gezogen. Das Verwaltungsgericht Dresden folgte jedoch der Argumentation der Landesdirektion und lehnte den Antrag ab. Daraufhin ergänzte der Antragsteller sein Veranstaltungskonzept und fügte neue Elemente hinzu, so das OVG. Der Versammlungsfreiheit komme ein hoher Stellenwert zu. Die Veranstaltung sei auch in den vergangenen Jahren als Versammlung durchgeführt worden. Der OVG-Beschluss ist unanfechtbar.
Bedeutung des CSD
Beim Christopher Street Day wird alljährlich in verschiedenen Städten für die Rechte Homosexueller und anderer queerer Menschen sowie gegen Diskriminierung demonstriert. Die Entscheidung des OVG wird von der LGBTQ+-Community als wichtiger Erfolg für die Versammlungsfreiheit gewertet.



