Gericht könnte Millionen-Erbe der AfD für ungültig erklären
Millionen-Erbe der AfD vor Gericht in Gefahr

Das Vermögen der AfD, das auf einem umstrittenen Erbe basiert, steht vor einer möglichen gerichtlichen Aberkennung. Vor dem Amtsgericht Bückeburg in Niedersachsen wird derzeit verhandelt, ob der Erfinder Reiner Strangfeld zum Zeitpunkt der Testamentserstellung testierfähig war. Verwandte Strangfelds bezweifeln dies und erhalten nun Rückendeckung von einer Gutachterin, wie der „Spiegel“ berichtet.

Gutachterin hält Testament für unwirksam

Eine von den Klägern beauftragte Sachverständige kam zu dem Schluss, dass der Erblasser aufgrund schwerwiegender psychischer Störungen nicht in der Lage gewesen sei, einen freien und eigenverantwortlichen letzten Willen zu bilden. Strangfeld habe sich zuletzt in einer „psychotischen Eigenwelt“ befunden, heißt es in dem Gutachten. Von einer „schizoaffektiven Störung“ und einer „chronifizierten wahnhaften Symptomatik“ ist die Rede. Die Gutachterin hält das Testament daher für unwirksam.

Weiteres Gutachten angefordert

Das Gericht hat ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Sollte das Gericht der Einschätzung der Gutachterin folgen, könnte das Testament für ungültig erklärt werden. In diesem Fall würde die AfD den Anspruch auf das Erbe verlieren und müsste möglicherweise bereits erhaltene Vermögenswerte zurückgeben.

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Millionen-Erbe von Reiner Strangfeld

Strangfeld hatte der AfD nach seinem Suizid im Jahr 2018 ein Vermögen von mehreren Millionen Euro hinterlassen, darunter große Mengen Gold und Silber, Immobilien sowie weitere Wertgegenstände. Das Erbe gilt als eine der größten Einzelzuwendungen an eine politische Partei in der Geschichte der Bundesrepublik. Bereits seit Jahren wird darüber gestritten, ob der Erfinder unter Wahnvorstellungen und anderen psychischen Erkrankungen litt. Mehrere Zeugen berichteten von Strangfelds seltsamen Ausrastern, und er wurde vor seinem Tod mehrmals in die Psychiatrie eingewiesen.

Mögliche Folgen für die AfD

Die AfD hatte in der Vergangenheit kiloweise Gold nach Luxemburg gebracht. Eine endgültige Entscheidung des Gerichts steht noch aus. Die Vertreter der AfD haben bereits angekündigt, im Falle einer Niederlage vor Gericht in Berufung gehen zu wollen. Der Ausgang des Verfahrens bleibt daher spannend.

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