Max-Planck-Direktor ruft zur Verhinderung des AfD-Parteitags auf
Max-Planck-Direktor: AfD-Parteitag verhindern

Professor Ralf Michaels (57), Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht und Professor an der Universität Hamburg, hat gemeinsam mit Anne Gräfe (44, Universität Lüneburg) in einem Gastbeitrag für die Tageszeitung „taz“ dazu aufgerufen, den für den 4. und 5. Juli 2026 in Erfurt geplanten Parteitag der AfD zu verhindern. Der Aufruf erfolgt vor dem Hintergrund angekündigter gewaltsamer Proteste durch linksextreme Gruppen, die nach Angaben des Staatsschutzes mit Brandbomben und Sprengsätzen angreifen wollen. Die Polizeigewerkschaften äußern erhebliche Sorgen um die Sicherheit der eingesetzten Beamten.

Historischer Bezug als Argument

Michaels und Gräfe begründen ihre Forderung unter anderem mit einem historischen Datum: Am 4. Juli 1926, genau 100 Jahre vor dem geplanten AfD-Parteitag, hatte die NSDAP im thüringischen Weimar ihren Reichsparteitag abgehalten. In dem Gastbeitrag heißt es: „Die Frage ist nicht, ob man den AfD-Parteitag verhindern darf, sondern ob man es nicht muss. Wer unserer Verfassung und historischen Verantwortung gerecht werden will, kann kaum anders antworten als mit Ja.“ Die Autoren argumentieren, dass die Gesellschaft versagt habe, weil sie kein Verbotsverfahren gegen die AfD eingeleitet habe. Daher müsse nun die Zivilgesellschaft einspringen und den Parteitag verhindern.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Staats- und Verfassungsrechtler Wolfgang Hecker (75) widerspricht dieser Auffassung deutlich. Gegenüber dem „MDR“ erklärte er: „Es gibt eine Betätigungs- und Kommunikationsfreiheit für jedermann und alle Organisationen in der Demokratie. Und wer das infrage stellt, handelt nicht nur rechtswidrig, sondern auch demokratiewidrig.“ Die deutsche Verfassung garantiert allen zugelassenen Parteien das Recht, Parteitage ungestört durchzuführen. Demonstrationen dagegen sind erlaubt, aber die Verhinderung des Parteitags selbst ist rechtswidrig.

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Gewaltpotenzial bei Gegendemonstrationen

Die thüringische Polizei rechnet während des AfD-Parteitags mit mehr als 50.000 Gegendemonstranten. Darunter befinden sich nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden mindestens 2.500 gewaltbereite Extremisten und bis zu 10.000 sogenannte „Blockierer“. Bereits bei der Gründung der AfD-Jugend in Gießen im November 2025 kam es zu massiven Angriffen von Linksextremen auf Polizisten, bei denen 50 Beamte verletzt wurden. Die Polizeigewerkschaften zeigen sich tief besorgt über die Sicherheitslage und fordern einen robusten Schutz des Parteitags.

Kritik am Aufruf des Professors

Der Aufruf von Michaels und Gräfe stößt auf breite Kritik, auch aus der Wissenschaft. Viele Juristen und Politikwissenschaftler betonen, dass die Forderung, einen legalen Parteitag zu verhindern, gegen fundamentale demokratische Prinzipien verstößt. Der Staatsschutz spricht von einer „enthemmten Gewalt“ im Vorfeld des Parteitags. Die Autoren des Gastbeitrags ignorieren nach Ansicht von Kritikern die Gefahr, die von den gewaltbereiten Demonstranten ausgeht, und stellen sich mit ihrer Forderung gegen die Verfassung.

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