Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat gegen die Linksextremistin Lina E. eine sechsmonatige Beugehaft angeordnet, nachdem sie die Aussage als Zeugin im neuen Antifa-Ost-Prozess verweigert hatte. Die 31-Jährige muss zudem ein Ordnungsgeld von 750 Euro zahlen und die Verfahrenskosten tragen. Der Vorsitzende Richter Joachim Kubista stellte fest, dass sie das Zeugnis ohne rechtlichen Grund verweigert habe.
Hintergrund der Zeugnisverweigerung
Lina E. war am Vormittag des Verhandlungstages von einem Zeugenbeistand begleitet worden. Dieser argumentierte, seine Mandantin habe ein vollumfängliches Zeugnisverweigerungsrecht, da ihr eine weitere Strafverfolgung drohe. Mehrere Verteidiger der sieben Angeklagten unterstützten diese Auffassung. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht: Nach Ansicht des Senats besteht nicht die Gefahr weiterer Strafverfolgung für Lina E. Richter Kubista betonte, dass ihre Aussage für den Ausgang des aktuellen Verfahrens von erheblicher Bedeutung sei, insbesondere aufgrund ihrer herausragenden Rolle innerhalb der Vereinigung.
Beugehaft als Druckmittel
Bei der Beugehaft handelt es sich nicht um eine reguläre Freiheitsstrafe, sondern um ein Druckmittel des Gerichts, um die Erfüllung gesetzlicher Pflichten durchzusetzen. Die Haft endet sofort, sobald die betroffene Person kooperiert. Lina E.s Anwalt kündigte an, Beschwerde einzulegen und die vorläufige Aussetzung des Vollzugs zu beantragen. Bereits Ende März hatte ein 40-jähriger Mitverurteilter, der gemeinsam mit Lina E. angeklagt war, die Aussage verweigert; auch gegen ihn wurde eine sechsmonatige Beugehaft verhängt.
Der neue Antifa-Ost-Prozess
In dem neuen Verfahren müssen sich sieben weitere mutmaßliche Mitglieder der Antifa-Ost-Gruppe vor dem OLG Dresden verantworten. Unter den Angeklagten befindet sich Johann G., der neben Lina E. als mutmaßlicher Kopf der Gruppierung gilt. Lina E. sollte zu den Taten aussagen, für die sie bereits 2023 schuldig gesprochen worden war. Ihre Weigerung könnte den Prozess verzögern, da das Gericht auf ihre Aussage angewiesen ist, um die Rolle der Beteiligten zu klären.



