Landtagspräsidentin Liedtke skeptisch zu AfD-Verbotsverfahren
Liedtke skeptisch zu AfD-Verbotsverfahren

Brandenburgs Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD) hat sich skeptisch zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren geäußert. In einem Interview mit dem „Tagesspiegel“ betonte sie die Bedeutung der politischen Meinungsfreiheit: „Es gibt einen Beschluss der Landes-SPD, zu prüfen, ob solch ein Verfahren Sinn macht. Ich persönlich finde, dass es ein ganz hohes Gut ist, dass man sich politisch frei entscheiden kann, in welche Richtung man tendiert, welche Werte man verkörpern möchte. Und dem kann man durch ein Verbot nicht entgegentreten.“

Gesunder Menschenverstand statt Verbote

Liedtke setzt auf die Urteilskraft der Bevölkerung: „Man wird es prüfen müssen, und dann wird sich herausstellen, ob es Gründe für ein Verbot gibt. Unabhängig von der juristischen Seite baue ich immer darauf, dass die Menschen mit gesundem Menschenverstand urteilen und wir kein Verbot brauchen.“ Ihre Aussagen stehen im Kontrast zur Haltung ihrer eigenen Partei. Die Brandenburger SPD hatte zuvor beschlossen, die Möglichkeit eines Verbotsverfahrens zu prüfen.

Verfassungsschutz stuft AfD als rechtsextrem ein

Der Verfassungsschutz Brandenburg stuft die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Die Partei hat dagegen Klage eingereicht. Ein endgültiges Urteil steht noch aus. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte sich im vergangenen Jahr für ein Verbotsverfahren ausgesprochen, sofern die Gerichte die Einstufung bestätigen. Er bezeichnete dies jedoch als „langen und steinigen Weg“.

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Gutachten sieht Erfolgschancen für Verbot

Die SPD-Landtagsfraktion unter Björn Lüttmann sieht in einem neuen Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte Rückenwind. Die acht Autorinnen und Autoren sehen gute Erfolgschancen für ein AfD-Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie begründen dies mit Verstößen gegen das Demokratieprinzip und die Garantie der Menschenwürde.

Verfahren nur durch Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung möglich

Ein Antrag auf Parteiverbot kann nur vom Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung gestellt werden. Die endgültige Entscheidung liegt beim Bundesverfassungsgericht. Die Debatte bleibt kontrovers: Während die Brandenburger SPD eine Prüfung befürwortet, zeigt sich Landtagspräsidentin Liedtke skeptisch.

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