Berliner wegen Verbreitung von IS-Propaganda auf Social Media angeklagt
IS-Propaganda: Anklage gegen Berliner auf Social Media

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat einen 34-jährigen Mann wegen der Verbreitung islamistischer und terroristischer Propaganda angeklagt. Der Beschuldigte soll auf seinem Social-Media-Account Videos mit sogenannten Naschids des Islamischen Staats (IS) veröffentlicht haben – Kampflieder und Hymnen, die zur Emotionalisierung und politischen Mobilisierung eingesetzt werden.

Drei Videos mit tausenden Followern geteilt

Laut Anklage veröffentlichte der Mann im April und Mai 2025 insgesamt drei Videos auf seinem Account mit 12.800 Followern. Die Videos waren mit IS-Kampfliedern unterlegt, die oft gezielt von der Organisation Islamischer Staat oder anderen terroristischen Vereinigungen herausgegeben werden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, damit IS-Propaganda verbreitet und Tausend erreicht zu haben.

Naschids als Werkzeug der Terrororganisation

Naschids sind ein zentrales Mittel der IS-Propaganda. Sie dienen dazu, Zuhörer emotional zu beeinflussen und für die Ziele der Terrororganisation zu mobilisieren. Die Verbreitung solcher Inhalte fällt unter den Tatbestand der Verbreitung terroristischer Propaganda, die in Deutschland strafbar ist.

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Die Ermittlungen wurden von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin geführt. Der Fall zeigt, wie soziale Medien genutzt werden, um extremistisches Gedankengut zu verbreiten. Die Behörden betonen die Bedeutung der Überwachung solcher Plattformen, um terroristische Aktivitäten frühzeitig zu erkennen.

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