Hessische AfD zu Recht als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft
Hessische AfD: Einstufung als Verdachtsfall rechtens

Der hessische Landesverband der AfD wird laut einer aktuellen Gerichtsentscheidung zu Recht als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft und darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschied dies im Hauptsacheverfahren. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hatte die hessische AfD bereits 2022 als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft und mit der Beobachtung begonnen. Die Partei hatte gegen diese Einstufung geklagt.

Pressemitteilung war rechtswidrig

Gleichzeitig beschloss das Verwaltungsgericht, dass das LfV und das Innenministerium die Öffentlichkeit im Jahr 2022 rechtswidrig in einer Pressemitteilung über die Beobachtung der AfD unterrichtet hätten. Dafür habe es in Hessen zum damaligen Zeitpunkt keine gesetzliche Grundlage gegeben. Mit dem inzwischen geänderten Verfassungsschutzgesetz sei eine solche Information künftig zulässig.

Bereits in einem Eilverfahren hatte das Wiesbadener Verwaltungsgericht im November 2023 entschieden, dass die hessische AfD als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Diese Entscheidung wurde in zweiter Instanz bestätigt.

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Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung

Auch im Hauptsacheverfahren urteilte das Verwaltungsgericht Wiesbaden nun, dass „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür vorlägen, dass der hessische Landesverband der AfD Bestrebungen verfolge, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien. Dies rechtfertige die Einstufung als Verdachtsfall mit der damit verbundenen Möglichkeit des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel.

Dies ergebe sich bereits aus der durch rechtskräftiges Urteil bestätigten Einstufung des AfD-Bundesverbandes als Verdachtsfall, erläuterte die 6. Kammer. Eine Distanzierung des Landesverbandes vom Bundesverband sei nicht erkennbar. Darüber hinaus lägen auch hinreichende landesspezifische Anhaltspunkte vor, hieß es. Die Kammer ließ eine Berufung zu, über die dann der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entscheiden müsste.

AfD sieht politisches Manöver

Die AfD wertete die Entscheidungen als Teilerfolg. Die rechtswidrige Veröffentlichung der Einstufung als Verdachtsfall zeige einmal mehr, dass der Verfassungsschutz politisch instrumentalisiert worden sei, um die AfD in der Öffentlichkeit schlecht dastehen zu lassen, erklärten die Landessprecher Andreas Lichert und Robert Lambrou. „Auch die Einstufung als Verdachtsfall ist aus unserer Sicht politisch motiviert, und darum werden wir das Urteil genau prüfen und uns weitere Rechtsmittel vorbehalten.“

Innenminister: Öffentlichkeitsarbeit wichtig für Transparenz

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) wertete die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts als Erfolg für das LfV. Der Verfassungsschutz handele auf der Grundlage des geltenden Rechts, bekräftigte der Minister. „Er ist nicht einer politischen Richtung und weder Regierung noch Opposition verpflichtet.“

Aus der Entscheidung folge auch, dass der Verfassungsschutz künftig die Möglichkeit habe, über Einstufungen und wesentliche Erkenntnisse öffentlich zu berichten. „Diese Öffentlichkeitsarbeit ist aus meiner Sicht in einer lebendigen Demokratie notwendig“, erklärte Poseck. „Es geht dabei nicht um Beeinflussung eines normalen politischen Meinungskampfes, sondern um Transparenz und Aufklärung.“

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