Gericht weist Eilantrag der AfD ab
Der niedersächsische Landesverfassungsschutz darf die AfD vorläufig als sogenanntes Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung einstufen. Das Verwaltungsgericht Hannover wies am Montag einen von der Partei eingereichten Eilantrag ab. Die Voraussetzungen für die Hochstufung seien nach den Feststellungen des Gerichts „mit den durch den Verfassungsschutz gesammelten Belegen gegeben“, hieß es in der Begründung.
Konkrete Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen
Das Gericht erklärte weiter, es lägen „konkrete und zu Tatsachen verdichtete Anhaltspunkte“ vor, dass das politische Konzept des niedersächsischen AfD-Landesverbands darauf abziele, Zuwanderern sowie deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund und deutschen Staatsbürgern islamischen Glaubens „die Anerkennung als gleichberechtigte Mitglieder der rechtlich verfassten Gemeinschaft“ zu versagen. Zudem gebe es hinreichende Tatsachen für „Bestrebungen gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip“, etwa durch die Verächtlichmachung der Demokratie.
Hintergrund der Entscheidung
Der Landesverfassungsschutz hatte die AfD in Niedersachsen im Februar öffentlich zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochgestuft, um sie wegen mutmaßlicher verfassungswidriger Bestrebungen schärfer überwachen zu können. Die Partei leitete daraufhin rechtliche Schritte ein. Im März teilte der Verfassungsschutz mit, die AfD bis zur endgültigen Entscheidung vorläufig wieder als Verdachtsfall zu behandeln. Mit der aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist die vorläufige Hochstufung nun wieder wirksam.



