Die Alternative für Deutschland (AfD) ist nach einem Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) verfassungswidrig. Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass die Partei darauf abziele, zentrale Verfassungsprinzipien zu beseitigen, und dass ein Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht gute Erfolgsaussichten hätte. Das Gutachten wurde am 25. Juni 2026 von den Autoren Astrid Geisler und Dietmar Hipp vorgestellt.
Gutachten bescheinigt verfassungsfeindliche Ziele
Die GFF, eine Organisation, die sich für Grund- und Menschenrechte einsetzt, hat die AfD umfassend untersucht. Der Befund: Die Partei verfolge systematisch eine Agenda, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoße. Dazu zählen unter anderem die Missachtung der Menschenwürde, das Prinzip der Volkssouveränität und die Gewaltenteilung. Das Gutachten stützt sich auf öffentliche Äußerungen von AfD-Funktionären, Parteiprogramme und interne Dokumente.
Laut den Gutachtern sei die AfD bestrebt, „die Verfassungsordnung durch ein autoritäres, ethnisch definiertes Regime zu ersetzen“. Dies zeige sich besonders in der Migrationspolitik, wo die Partei eine „Remigration“ von Millionen Menschen mit Migrationshintergrund fordere, sowie in ihrer Haltung gegenüber Minderheiten und der Pressefreiheit.
Erfolgsaussichten für Verbotsantrag
Die GFF bewertet die Chancen eines Verbotsverfahrens als hoch. Das Bundesverfassungsgericht habe in der Vergangenheit bei ähnlich gelagerten Fällen klare Maßstäbe gesetzt. Ein Verbotsantrag müsste allerdings von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden. Bislang gibt es dazu keine konkreten Schritte, doch das Gutachten könnte die politische Debatte neu anheizen.
„Die AfD ist keine demokratische Partei im Sinne des Grundgesetzes“, sagte ein Sprecher der GFF. „Sie arbeitet aktiv an der Zerstörung unserer Verfassung. Ein Verbot ist nicht nur rechtlich möglich, sondern auch politisch geboten.“ Das Gutachten umfasst mehr als 200 Seiten und analysiert die Parteistruktur, die Vernetzung mit extremistischen Gruppen und die strategische Ausrichtung.
Politische Reaktionen und Kontroversen
Die Veröffentlichung des Gutachtens löste ein geteiltes Echo aus. Vertreter von SPD, Grünen und Linken begrüßten die Analyse und forderten eine ernsthafte Prüfung eines Verbotsverfahrens. CDU und CSU zeigten sich zurückhaltend: Man müsse die rechtlichen Hürden beachten, ein Parteiverbot sei ein „schweres Schwert“, das nur bei klarer Verfassungsfeindlichkeit eingesetzt werden dürfe.
Die AfD selbst wies die Vorwürfe zurück. Parteisprecher nannten das Gutachten „politisch motiviert“ und „rechtlich unhaltbar“. Man werde sich juristisch zur Wehr setzen. Die Partei verwies auf ihre Wahlerfolge und betonte, sie sei eine demokratische Kraft, die lediglich alternative Politik anbiete.
Historische Einordnung und Ausblick
Ein Parteiverbot ist in der Bundesrepublik selten. Zuletzt wurde 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) verboten. 2003 scheiterte ein Verbotsantrag gegen die NPD am Bundesverfassungsgericht, weil zu viele V-Leute in der Parteiführung saßen. Die Hürden sind hoch: Die Partei muss darauf abzielen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen, und sie muss dafür eine „aktiv kämpferische, aggressive Haltung“ zeigen.
Das GFF-Gutachten argumentiert, dass die AfD diese Kriterien erfülle. Die Partei habe sich in den letzten Jahren radikalisiert und sei von verfassungsfeindlichen Kräften durchsetzt. Sollte ein Verbotsantrag gestellt werden, könnte das Verfahren Jahre dauern. Ein vorläufiges Verbot wäre möglich, wenn das Gericht die Partei als offensichtlich verfassungswidrig einstuft.
Die Debatte über ein AfD-Verbot wird die politische Landschaft in den kommenden Monaten prägen. Das Gutachten liefert dafür eine juristische Grundlage, doch die Entscheidung liegt letztlich bei den Verfassungsorganen und dem Gericht.



