Heino wehrt sich mit juristischen Mitteln gegen AfD-Wahlwerbung
Der bekannte Sänger Heino (87) hat einen Eilantrag beim Landgericht Neuruppin eingereicht, um eine einstweilige Verfügung gegen einen AfD-Kandidaten zu erwirken. Grund dafür ist die unerlaubte Nutzung seines Namens im Rahmen von Wahlwerbung für die Landratswahl in der Uckermark in Brandenburg.
Konkreter Fall: AfD-Kandidat nutzt Heinos Namen
Der AfD-Kandidat Felix Teichner (35) hatte in sozialen Medien gepostet: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ Nachdem Heinos Rechtsanwalt eine Unterlassungserklärung forderte, kam Teichner dieser Aufforderung nicht nach. Daraufhin beantragte Heinos Team die einstweilige Verfügung, um weitere Nutzungen zu verhindern, und forderte zusätzlich 250.000 Euro Schmerzensgeld.
Heinos Manager Helmut Werner kommentierte die Situation scharf: „Das ist eine Unverschämtheit, und das geht zu weit.“ Teichner hatte sich zwar als Heino-Fan bezeichnet und versprochen, die Werbung zu löschen, doch Werner betonte, dass dies nicht ausreiche, da die Gefahr einer Wiederholung bestehe.
Heino distanziert sich von politischer Vereinnahmung
Der Sänger hat sich öffentlich bereits gegen die AfD ausgesprochen und lehnt es ab, von der Partei instrumentalisiert zu werden. Werner erklärte, dass Heino bei einem ähnlichen Vorgehen einer anderen Partei ebenfalls juristische Schritte eingeleitet hätte. „Es ist inakzeptabel, von der AfD vor ihren Karren gespannt zu werden“, so der Manager.
Gleichzeitig wies Werner darauf hin, dass Heino seit Jahrzehnten fälschlicherweise in die rechte Ecke gestellt werde. „Das ist der größte Schwachsinn, den es gibt. Es ist ein großes Problem in Deutschland, dass man das Thema Heimat mehr oder weniger einer Partei überlassen hat, und zwar der falschen.“
Hintergrund: Heinos aktuelle Tournee und Reaktionen
Heino ist derzeit auf Tournee, bei der er Volkslieder und die deutsche Nationalhymne singt. Der Fall hat mediale Aufmerksamkeit erregt, nachdem zunächst die „Bild“-Zeitung darüber berichtete. Teichner kritisierte die Klage und fragte, ob Heinos Anwalt „mit Kanonen auf Spatzen schießen“ wolle, und stellte den entstandenen Schaden in Frage.
Die einstweilige Verfügung zielt darauf ab, zukünftige Nutzungen von Heinos Namen in Wahlwerbungen zu unterbinden und ein klares Signal gegen politische Vereinnahmung zu setzen.



