Kulturstaatsminister verteidigt umstrittenes Prüfverfahren
Nach heftiger Kritik am Ausschluss dreier linker Buchhandlungen von der Nominierungsliste für den Deutschen Buchpreis hat Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) die Anwendung des sogenannten Haber-Verfahrens verteidigt. Das Verfahren, das nach der ehemaligen Staatssekretärin im Bundesinnenministerium Emily Haber benannt ist, ermöglicht eine Überprüfung staatlich geförderter Projekte durch den Verfassungsschutz.
Weimer verweist auf langjährige Praxis
In einem Interview mit den Zeitungen der Funke Mediengruppe betonte Weimer, dass das Haber-Verfahren in den vergangenen Jahren hunderte Male von verschiedenen Bundesministerien angewendet worden sei. „Übrigens auch von meiner Amtsvorgängerin“, fügte der Minister hinzu und verwies damit auf die Grünen-Politikerin Claudia Roth. Während ihrer Amtszeit sei es um den Verdacht eines rechtsextremen Verlages gegangen.
„Im Falle des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien ist das Haber-Verfahren natürlich ein seltener Vorgang und wird in Zukunft der absolute Ausnahmefall bleiben“, erklärte Weimer weiter. Dennoch verteidigte er die aktuelle Anwendung als notwendig.
Drei Buchläden wegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse gestrichen
Der Kulturstaatsminister hatte drei linke Buchhandlungen in Berlin, Bremen und Göttingen von der Nominierungsliste für den Deutschen Buchpreis streichen lassen. Als Begründung nannte er „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“. Diese Entscheidung löste breite Empörung aus, insbesondere weil unklar bleibt, welche konkreten Vorwürfe gegen die Buchläden vorliegen.
Ein Sprecher Weimers erklärte dazu lediglich: „Die genauere Art dieser Erkenntnisse unterliegt dem Geheimschutz.“ Diese mangelnde Transparenz kritisierte unter anderem Sven Lehmann (Grüne), Vorsitzender des Kulturausschusses im Bundestag.
Rechtliche Bedenken und fachliche Kritik
Die Anwaltskanzlei des betroffenen Göttinger Buchladens hält das Vorgehen in diesem speziellen Fall für rechtswidrig. Auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels lehnt den Einsatz des Haber-Verfahrens in diesem Zusammenhang ab und stellt dessen Anwendbarkeit infrage.
Die drei ausgeschlossenen Buchhandlungen waren in der Vergangenheit bereits mit dem Buchhandlungspreis ausgezeichnet worden. Eine Fachjury hatte sie auch in diesem Jahr für würdig befunden, den Preis zu erhalten, der jährlich an etwa 100 kleine Buchläden verliehen wird und mit Preisgeldern zwischen 7.000 und 25.000 Euro dotiert ist.
Weimers Argumentation: Pflicht zur Abwägung
Kulturstaatsminister Weimer sprach dagegen von einer „Pflicht, Informationen abzuwägen“. Als seine Beamten Informationen erhalten hätten, die Zweifel an der Preiswürdigkeit der drei Buchhandlungen aufkommen ließen, hätten sie das Haber-Verfahren aktiviert, um ihr Urteil zu validieren.
„Die Aktivierung dieses Verfahrens ist in solchen Zweifelsfällen – auch schon zu Zeiten der Ampel-Regierung – üblich und hat nichts mit der politischen Richtung zu tun“, betonte Weimer. Er verwies auf ein hypothetisches Szenario: „Stellen Sie sich vor, der Preis wäre an eine Buchhandlung eines Neonazis gegangen. Dann wäre der Skandal groß gewesen und jeder hätte gesagt: Hätten Sie das nicht prüfen können?“
Im Kulturausschuss des Bundestages argumentierte Weimer zudem, der mit Steuergeld finanzierte Preis dürfe nicht „an Feinde des Staates“ gehen. Damit bezog er sich auf seine Entscheidung, die drei linken Buchhandlungen von der Preisvergabe auszuschließen.
Die Debatte um das Haber-Verfahren und dessen Anwendung im Kulturbereich dürfte auch in den kommenden Wochen weiter anhalten, während die betroffenen Buchhandlungen rechtliche Schritte prüfen und die politische Opposition die Transparenz der Entscheidungsfindung weiter infrage stellt.



