SPD und Union kämpfen gegen Diskriminierung von Krebsüberlebenden
Die Fraktionen von SPD und CDU/CSU haben sich auf ein gemeinsames Ziel verständigt: Menschen, die eine Krebserkrankung überwunden haben, sollen künftig nicht mehr benachteiligt werden. Dazu wurde am Freitag ein entsprechender Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der ein sogenanntes „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemalige Krebspatienten etablieren will.
Konkrete Fälle der Benachteiligung
Carmen Wegge, die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, verdeutlicht die Problematik anhand mehrerer Beispiele: „Wir machen uns stark für alle Krebsüberlebenden: für die junge Frau, der nach einem überstandenen Mammakarzinom keine Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten wird. Für den Mann, der nach einer Leukämie im Jugendalter keinen Immobilienkredit erhält. Für das Paar, dem nach einer Krebserkrankung der Adoptionswunsch verwehrt bleibt.“
Diese Schilderungen zeigen, wie die überstandene Krankheit noch Jahre später das Leben der Betroffenen negativ beeinflussen kann – obwohl sie medizinisch als gesund gelten.
Forderung nach Gerechtigkeit und Würde
Susanne Hierl, rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, unterstützt diese Initiative nachdrücklich: „Wer Krebs besiegt hat, darf nicht noch Jahre später bei Versicherungen oder Krediten benachteiligt werden. Es geht um Gerechtigkeit und Würde. Medizinisch gesund muss auch rechtlich gesund bedeuten.“
Hierl kritisiert dabei die aktuelle Rechtslage, die ihrer Ansicht nach dem medizinischen Fortschritt hinterherhinkt: „Es kann nicht sein, dass Menschen weiterhin Belastungen tragen müssen, nur weil das Recht nicht mit der medizinischen Entwicklung Schritt hält.“
Internationale Vorbilder und deutsche Umsetzung
In mehreren europäischen Ländern existieren bereits vergleichbare Regelungen. Frankreich, Belgien und Spanien haben Gesetze erlassen, die das Recht auf Vergessenwerden für Krebsüberlebende festschreiben. Die deutschen Fraktionen fordern mit ihrem Antrag nun die Bundesregierung zum Handeln auf. Langfristig ist die Ausarbeitung eines eigenen Gesetzentwurfs geplant.
Reaktionen aus der Wirtschaft
Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, äußert sich grundsätzlich positiv zum Vorhaben: „Beim Recht auf Vergessenwerden geht es darum, dass eine überstandene Krebserkrankung nach einer gewissen Zeit bei Versicherungen keine Rolle mehr spielt.“ Allerdings mahnt er eine differenzierte Betrachtung an: „Dieser Zeitraum sollte sich an medizinischen Fakten orientieren, nicht an pauschalen Fristen.“
Eine Sprecherin der Deutschen Kreditwirtschaft verweist hingegen auf bestehende Datenschutzbestimmungen: Bereits heute dürften Gesundheitsdaten nicht verarbeitet werden, sodass eine Nutzung im Rahmen von Kreditwürdigkeitsprüfungen untersagt sei. Diese Aussage steht jedoch im Kontrast zu den geschilderten Praxisbeispielen, die auf anhaltende Probleme hindeuten.
Ziel: Eine diskriminierungsfreie Zukunft
Der gemeinsame Antrag von SPD und Union markiert einen wichtigen Schritt im Kampf gegen die Diskriminierung von Menschen mit überstandener Krebserkrankung. Die Fraktionen setzen sich dafür ein, dass die medizinische Genesung auch in rechtlicher und gesellschaftlicher Hinsicht vollständig anerkannt wird. Die geplante Gesetzgebung soll sicherstellen, dass Krebsüberlebende in Zukunft bei Versicherungsabschlüssen, Kreditvergaben und anderen Lebensbereichen gleichberechtigt behandelt werden.



