Organmangel in Deutschland: Leichter Anstieg der Spenderzahlen reicht nicht aus
Organmangel: Spenderanstieg reicht nicht für Warteliste

Organmangel in Deutschland: Leichter Anstieg der Spenderzahlen reicht nicht aus

Die Zahl der Organspender in Deutschland hat im vergangenen Jahr zwar einen leichten Anstieg verzeichnet, doch die Situation bleibt angespannt. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) haben im Jahr 2025 insgesamt 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet. Dies entspricht einem Zuwachs von 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Warteliste bleibt trotz Spendenanstieg überfüllt

Die verfügbaren Spenderorgane reichen jedoch bei weitem nicht aus, um die Nachfrage zu decken. Auf den Wartelisten für eine Transplantation stehen derzeit rund 8.200 Patienten und Patientinnen, während nur etwa 3.000 Organe transplantiert werden konnten. Ana Paula Barreiros, Geschäftsführende Ärztin der Region Mitte der DSO, betont die Diskrepanz zwischen Angebot und Bedarf.

"Die Spenderorgane reichen weiter nicht aus, um allen Patienten und Patientinnen auf den Wartelisten eine Transplantation zu ermöglichen", erklärt Barreiros. Die Wartezeit auf ein lebensrettendes Organ kann für viele Betroffene eine enorme psychische und physische Belastung darstellen.

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Entscheidungsdruck für Angehörige in emotionaler Ausnahmesituation

Ein zentrales Problem bei der Organspende ist die Entscheidungsfindung im Todesfall. Oft müssen Angehörige in einer emotionalen Ausnahmesituation darüber entscheiden, ob Organe eines sterbenden Familienmitglieds für eine Transplantation freigegeben werden sollen. Diese Situation kann eine zusätzliche Belastung darstellen.

Die DSO ruft daher dringend dazu auf, sich bereits zu Lebzeiten mit der Frage der Organspende auseinanderzusetzen und eine Entscheidung zu dokumentieren. Möglichkeiten hierfür sind:

  • Ausfüllen eines Organspendeausweises
  • Festlegung in einer Patientenverfügung
  • Klare Kommunikation mit Familienmitgliedern

Politische Forderungen nach Gesetzesänderung

Die hessische Gesundheitsstaatssekretärin Sonja Optendrenk (CDU) unterstützt die Forderung nach einer Änderung der gesetzlichen Regelungen. Sie plädiert für die Einführung einer Widerspruchsregelung in Deutschland. Bei diesem Modell wäre die Organspende der Normalfall, es sei denn, eine Person widerspricht ausdrücklich.

"Die Einführung der Widerspruchsregelung in Deutschland würde dazu beitragen, dass sich Menschen mit dem Thema auseinandersetzten", so Optendrenk. Bundesländer wie Hessen setzen sich aktiv für eine solche Gesetzesänderung ein, um die Zahl der verfügbaren Spenderorgane langfristig zu erhöhen.

Die aktuelle Diskussion zeigt, dass trotz des leichten Anstiegs der Spenderzahlen weiterhin großer Handlungsbedarf besteht. Sowohl in der Aufklärung der Bevölkerung als auch in der politischen Gestaltung müssen weitere Schritte unternommen werden, um die Versorgungslücke bei Organtransplantationen zu schließen.

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