BGH stärkt Zahnärztin: AstraZeneca muss möglicherweise über Impfschaden Auskunft geben
BGH stärkt Klägerin: AstraZeneca muss über Impfschaden Auskunft geben

Bundesgerichtshof stärkt Klage wegen Impfschadens gegen AstraZeneca

Eine Zahnärztin aus Mainz, die nach einer Impfung mit dem AstraZeneca-Vakzin Vaxzevria einen Hörsturz erlitt, hat am Bundesgerichtshof (BGH) einen bedeutenden Teilerfolg erzielt. Das höchste deutsche Zivilgericht hat das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz aufgehoben und die Sache zur Neuverhandlung zurückverwiesen. Damit könnte der Pharmakonzern AstraZeneca verpflichtet werden, der Klägerin umfassende Auskünfte zu Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs zu geben.

Hintergrund des Falls: Hörverlust nach Impfung im März 2021

Die Klägerin Pia Aksoy wurde im März 2021 mit dem AstraZeneca-Impfstoff gegen das Coronavirus geimpft. Seitdem leidet sie unter einem Hörverlust auf einem Ohr, den sie auf die Impfung zurückführt. In früheren Instanzen war ihre Klage auf Schadensersatz und Auskunft abgewiesen worden, unter anderem mit Verweis auf das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis des Impfstoffs, wie von der Europäischen Arzneimittelagentur festgestellt.

Der BGH kritisierte nun, dass das Oberlandesgericht Koblenz zu hohe Anforderungen an den Auskunftsanspruch gestellt habe. Entscheidend sei, ob es plausibel erscheine, dass das Arzneimittel den Schaden verursacht habe, selbst wenn mehr gegen als für die Ursächlichkeit spreche. Zudem sei der Auskunftsanspruch nicht auf das individuelle Krankheitsbild beschränkt.

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Auswirkungen auf Schadensersatzansprüche und rechtliche Folgen

Die fehlerhafte Verneinung des Auskunftsanspruchs führt laut BGH dazu, dass auch der Anspruch auf Schadensersatz neu geprüft werden muss. Es sei nicht auszuschließen, dass die Klägerin nach Erhalt der Auskünfte weitere Tatsachen für ihre Schadensersatzansprüche vorbringen könne. Damit bleibt offen, ob AstraZeneca letztlich zu Schadensersatz verpflichtet wird.

Dieser Fall unterstreicht die anhaltenden rechtlichen Auseinandersetzungen um mögliche Impfschäden nach Corona-Impfungen und könnte Präzedenzwirkung für ähnliche Klagen haben. Die Entscheidung des BGH stärkt die Position von Betroffenen, die nach Impfungen gesundheitliche Beeinträchtigungen geltend machen.

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