Ermittlungen gegen Rehaklinik: 91-jährige Patientin nach 13 Tagen tot im Wald entdeckt
In einem erschütternden Fall aus Brandenburg ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) gegen eine Rehaklinik wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen. Eine 91-jährige Patientin war aus der Immanuel-Klinik in Buckow (Märkisch-Oderland) verschwunden und wurde erst nach dreizehn Tagen tot in einem nahegelegenen Wald aufgefunden.
Verschwinden blieb fünf Tage lang unbemerkt
Die Seniorin, Margarete S., hatte am 20. November 2025 eine Rehabilitation in der Klinik angetreten, um sich von einer Brustoperation zu erholen. Laut ihrer Tochter, die im Interview mit rbb24 Recherche berichtete, hatte die Patientin die Operation gut überstanden und zeigte sich lebensfroh und fit. Zuletzt wurde sie am 30. November in der Einrichtung gesehen.
Erst am 5. Dezember, fünf Tage nach ihrem Verschwinden, fiel ihre Abwesenheit auf. An diesem Tag erhielt die Tochter einen Anruf aus der Klinik, in dem sie nach dem letzten Kontakt mit ihrer Mutter gefragt wurde. Die Klinikmitarbeiter erklärten, dass sie am Donnerstag, nachdem die Patientin nicht zum Wiegen erschienen war, einen Zettel in ihr Zimmer gelegt hätten. Als sie am Freitag auch zur Visite fehlte, wurde die Familie informiert.
Suche blieb erfolglos – Leiche im Wald entdeckt
Die Tochter, eine 57-jährige Physiotherapeutin aus Potsdam, begann sofort gemeinsam mit der Polizei und ihrer Familie mit der Suche. Trotz des Einsatzes von Spürhunden blieben die Bemühungen zunächst ohne Erfolg. Am 13. Dezember 2025 fanden Jäger im Buckower Wald die Leiche von Margarete S. Die Obduktion ergab, dass die Seniorin erfroren war.
„Meine Mutter hatte eine Überlebenschance gehabt, wenn die Klinik sie sofort als vermisst gemeldet hätte“, sagte die Tochter im Interview. Sie vermutet, dass die Ermittler von einem ähnlichen Szenario ausgehen.
Staatsanwaltschaft prüft Verletzung der Aufsichtspflicht
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) hat ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Mitarbeiter der Immanuel-Klinik Märkische Schweiz eingeleitet. Der Vorwurf lautet auf fahrlässige Tötung durch Unterlassen. Die Behörde prüft, ob Pflegekräfte oder andere Beschäftigte ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, indem sie das Verschwinden der Patientin nicht früher bemerkten.
Die Klinikleitung wollte sich zu den Vorwürfen aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht äußern. Die Ermittlungen dauern an, während die Familie mit dem tragischen Verlust kämpft und Antworten auf die Frage sucht, wie eine derartige Vernachlässigung in einer medizinischen Einrichtung möglich sein konnte.



