Kassenreform: Mehr Gehalt nötig – Jetzt privat versichern?
Kassenreform: Mehr Gehalt nötig

Die geplante Kassenreform ist beschlossen: Ab Januar 2027 wird die Einkommensgrenze für den Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) deutlich angehoben. Dies betrifft vor allem Arbeitnehmer, die knapp über der bisherigen Schwelle liegen. Für sie wird der Einstieg in die PKV praktisch unmöglich. Wer noch den günstigeren Tarif nutzen möchte, muss schnell handeln.

Neue Obergrenze und Fristen

Bislang lag die Jahresarbeitsentgeltgrenze, ab der Angestellte in die PKV wechseln können, bei 66.600 Euro. Ab 2027 steigt diese Grenze auf 73.800 Euro. Das bedeutet: Wer aktuell zwischen 66.600 und 73.800 Euro verdient, kann nur noch bis Ende 2026 zu den alten Konditionen wechseln. Danach ist der Wechsel für diese Einkommensgruppe nicht mehr möglich.

Worauf Sie achten müssen

Experten raten, den Wechsel rechtzeitig zu prüfen. Dabei sollten nicht nur die Beiträge, sondern auch die Leistungen der PKV im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) genau verglichen werden. Zudem ist zu beachten, dass ein Wechsel in die PKV in der Regel dauerhaft ist – eine Rückkehr in die GKV ist später nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Auch die Gesundheitsprüfung spielt eine Rolle: Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder Ausschlüssen führen.

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Handlungsbedarf für Betroffene

Arbeitnehmer, die knapp über der bisherigen Grenze verdienen, sollten jetzt aktiv werden. Ein Wechsel noch 2026 kann sich lohnen, um von den niedrigeren Einstiegshürden zu profitieren. Allerdings ist der Schritt gut zu überlegen, da die PKV-Beiträge im Alter steigen können. Eine unabhängige Beratung wird empfohlen, um die individuellen Vor- und Nachteile abzuwägen.

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