Behandlungsfehler in Dülmen: Arzthaftung, Gutachten und Schadensersatzansprüche
Behandlungsfehler Dülmen: Arzthaftung und Schadensersatz

Behandlungsfehler in Dülmen: Rechte und Ansprüche für Patienten

Wer sich einer ärztlichen Behandlung unterzieht, geht immer ein gewisses Risiko ein. Doch wo endet das normale Behandlungsrisiko und wo beginnt ein echter Fehler? Wie können Patienten einen solchen Fehler nachweisen und welche finanziellen Ansprüche stehen ihnen zu? Maike Kuhnert, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht in Dülmen, klärt in diesem ausführlichen Beitrag über die juristischen Möglichkeiten für Patienten auf.

„Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, Patienten in der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Ärzten zu helfen“, betont die Juristin. „Ich vertrete dabei ausschließlich die Patientenseite und bin überregional in ganz Deutschland tätig.“

Was ist ein Behandlungsfehler?

„Vereinfacht gesagt, liegt ein Behandlungsfehler vor, wenn eine medizinische Maßnahme nicht dem allgemein anerkannten fachlichen Standard entspricht und dadurch ein Gesundheitsschaden entsteht“, erklärt Kuhnert. „Juristisch spricht man von einem Verstoß gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht im Rahmen der Arzthaftung.“

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Verschiedene Arten von Behandlungsfehlern

Aktive fehlerhafte Behandlung: Für die meisten ärztlichen Behandlungen bestehen Leitlinien, die vorschreiben, wie sich ein Arzt in bestimmten Situationen zu verhalten hat. Ein Verstoß gegen diese Leitlinien kann auf einen Behandlungsfehler hindeuten. Wo keine Leitlinien existieren, muss die Therapie dem jeweiligen Stand des wissenschaftlich anerkannten Standards entsprechen – dem sogenannten Facharztstandard.

Befunderhebungsfehler: Ein Arzt kann nicht nur aktiv Fehler begehen, sondern auch durch Unterlassen. Wenn notwendige Untersuchungen nicht durchgeführt werden, spricht man von einem Befunderhebungsfehler. Das klassische Beispiel ist die nicht erkannte Blinddarmentzündung, wenn nur eine Tastuntersuchung ohne Blutabnahme oder Ultraschall erfolgt.

Aufklärungsfehler: Jede medizinische Behandlung bedarf der Aufklärung und Einwilligung des Patienten. Ein Aufklärungsfehler liegt vor, wenn dem Patienten nur unvollständige Informationen mitgeteilt wurden. Die Aufklärung muss dabei mündlich erfolgen – die bloße Vorlage eines Aufklärungsbogens genügt nicht.

Diagnosefehler: Hier wurden zwar alle Befunde erhoben, jedoch falsch ausgewertet. Wichtig ist die Unterscheidung zum Diagnoseirrtum, der vorliegt, wenn die Diagnose zwar falsch war, ein verständiger Arzt jedoch von dieser Diagnose ausgehen durfte.

Beweislast und Gutachten

Wenn ein Patient einen Behandlungsfehler vermutet, muss dieser gegenüber dem Arzt oder Krankenhaus nachgewiesen werden. Grundsätzlich liegt die Beweispflicht beim Patienten, doch es gelten Beweiserleichterungen. Besonders wichtig: Bei Dokumentationsfehlern tritt eine Beweislastumkehr ein – der Behandler muss dann beweisen, dass nicht dokumentierte Behandlungsschritte dennoch durchgeführt wurden.

Der Beweis eines Behandlungsfehlers kann durch ein Sachverständigengutachten erbracht werden. Krankenkassen und Ärztekammern bieten kostenlose Gutachten an, die Patienten in Anspruch nehmen sollten. Vor Gericht kann der Beweis durch einen unabhängigen Sachverständigen erbracht werden, was jedoch mit erheblichen Kosten verbunden ist.

Schadensersatz und Schmerzensgeld

Um einen finanziellen Ausgleich zu erhalten, muss neben dem Behandlungsfehler auch ein konkreter Schaden nachgewiesen werden. Besonders bei Krebserkrankungen kommt es häufig vor, dass zwar ein Fehler vorlag, sich der Behandlungsablauf jedoch nicht geändert hätte – in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Ausgleich.

Bei nachgewiesenem Schaden können Patienten folgende Ansprüche geltend machen:

  • Schmerzensgeldzahlungen
  • Schadenersatz für zusätzliche Behandlungskosten
  • Verdienstausfallschäden
  • Haushaltsführungsschaden bei eingeschränkter Selbstständigkeit

Zu beachten ist, dass Schmerzensgeldzahlungen in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern eher gering ausfallen. Eine konkrete Berechnung durch einen Rechtsanwalt kann sich daher lohnen.

Praktische Schritte für Patienten

Wenn Patienten befürchten, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

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  1. Eine Zweitmeinung einholen
  2. Bei der Krankenkasse die Durchführung eines Gutachtens beantragen
  3. Rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht

„Eine professionelle Ersteinschätzung schafft Klarheit und Sicherheit“, betont Maike Kuhnert. Die Rechtsanwältin unterstützt ihre Mandanten zuverlässig und prüft, welche Kosten für die Rechtsverfolgung entstehen können, welche Risiken bestehen und welcher Betrag eingefordert werden kann.