Tiny House im Garten: Was wirklich erlaubt ist und wie Sie vorgehen müssen
Tiny House im Garten: Was wirklich erlaubt ist

Tiny House im Garten: Was wirklich erlaubt ist und wie Sie vorgehen müssen

Wohnen auf 25 bis 60 Quadratmetern – für immer mehr Menschen ist das keine Spinnerei, sondern ein konkreter Plan. Doch schon beim Namen beginnt das erste Missverständnis. Tiny House klingt schick, ist aber in Deutschland nicht immer die beste Wahl. „Behörden kommen besser mit dem Begriff Mikrohaus klar, denn Tiny House ist dort weniger geläufig oder klingt den Beamten zu amerikanisch“, erläutert Aristide Hamann, Facharchitekt beim Bundesverband Mikrohaus.

Mikrohaus: Rechtlich keine Immobilie

Rein rechtlich ist ein Mikrohaus ein ortsveränderliches, freistehendes Gebäude. Es wird komplett gefertigt und anschließend als Ganzes an seinen Standort transportiert. Dort lässt es sich an Strom, Wasser und Kanalisation anschließen. „Da das Haus unten über Räder verfügt, könnte man es auch an eine für ein solches Gewicht ausgelegte Anhängerkupplung hängen und damit durch Deutschland fahren“, meint der Facharchitekt.

Genehmigungen und Planung: Das müssen Sie beachten

Juristisch ist das Mikrohaus kein Sonderfall. Entscheidend ist die Nutzung. Wer darin hauptsächlich wohnt, für den gilt es als Gebäude – und damit greift das Bau- und Planungsrecht wie bei jedem anderen Wohnhaus. Heißt konkret: Darf man einfach ein Tiny House in den Garten stellen? „Ja, das ist grundsätzlich erlaubt“, antwortet Aristide Hamann, „es kommt dann aber darauf an, für welchen Zweck ein solches Haus in den Garten gestellt wird.“

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Je nach Nutzung sind unterschiedliche Schritte nötig. Welche Formulare verlangt werden und welche Genehmigungen nötig sind, entscheiden die örtlichen Behörden. „Wer sich für die Aufstellung eines Mikrohauses auf dem eigenen Grundstück interessiert, sollte frühzeitig von der Gemeinde die Zulässigkeit des Vorhabens prüfen lassen“, rät der Facharchitekt. Die Planungshoheit liegt beim zuständigen Bauamt.

Kosten und Zeitaufwand: Realistische Einschätzung

Sind alle Genehmigungen erteilt, ist die größte Hürde genommen. „Die Prüffrist durch das Bauamt beträgt maximal drei Monate. Der Bau des Mikrohauses beansprucht dann noch einmal zwischen zwei bis vier Monate, je nach Größe des Hauses“, gibt Hamann eine Einschätzung zur zeitlichen Dimension eines Mikrohaus-Projekts. Auch die Kosten sind überschaubar, aber kein Schnäppchen. Je nach Quadratmeterzahl liegt der Preis schlüsselfertig zwischen 60.000 und 135.000 Euro. Wer besondere Ausstattungsmerkmale wünscht, zahlt entsprechend mehr.

Nachbarn und Umwelt: Weitere Faktoren

Gegen ein Mikrohaus im eigenen Garten spricht meist wenig. Eine Rolle spielen Nachbarn nur dann, wenn der Abstand zum angrenzenden Grundstück unter drei Metern liegt. „Dann braucht es eine Einwilligung des Nachbarn, die allerdings in der Regel auch erteilt wird“, berichtet Aristide Hamann. Ansonsten gelten die üblichen Regeln für Neubauten, etwa bei Nähe zu Landschaftsschutzgebieten oder Biotopen, in denen die zuständige Gemeinde die Genehmigung verweigern kann.

Laut Zahlen aus der Tiny-House-Branche interessieren sich rund 75.000 Menschen für ein solches kleines, ortsveränderliches, freistehendes Gebäude. Die Motive sind unterschiedlich. Vor allem ältere Menschen empfinden ihr Haus als zu groß. Sie wollen sich verkleinern und entscheiden sich für ein Mikrohaus. Das bisherige Eigenheim wird im besten Fall frei für den Nachwuchs mit Familie.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration