Bundesverwaltungsgericht verhandelt Klagen gegen A20-Autobahnkreuz Kehdingen
Die geplante Küstenautobahn A20 von Schleswig-Holstein nach Niedersachsen bleibt ein umstrittenes Bauprojekt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Mittwoch die Klagen einer Fährbetreiberin und eines Landwirts gegen das zu errichtende Autobahnkreuz Kehdingen im Landkreis Stade. Dieser Prozess ist von erheblicher Bedeutung für den gesamten Weiterbau der Autobahn.
Warum der Prozess entscheidend für die A20 ist
Das geplante Kreuz stellt einen zentralen Bestandteil der geplanten Autobahn dar. Es soll auf niedersächsischer Seite den neuen Elbtunnel zwischen Glückstadt und Drochtersen an die A26 anschließen. Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Klagen gegen das Autobahnkreuz abweisen, wäre eine weitere Hürde für den Bau des A20-Elbtunnels überwunden. Denn dieser Tunnel darf letztendlich nur errichtet werden, wenn auch die beiden Autobahnabschnitte nördlich und südlich der Elbe – also das Kehdinger Kreuz – unanfechtbar genehmigt sind. Für den Tunnel selbst als westliche Umfahrung Hamburgs besteht bereits seit drei Jahren Baurecht.
Die Kläger und ihre Argumente
Das Elbfährunternehmen FRS Glückstadt Wischhafen führt an, dass ein weiterer Elbtunnel seine Existenz bedrohe. Ganzjährig pendeln die Fähren zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen alle 30 Minuten, die Überfahrt dauert etwa 25 Minuten. Der Betreiber mit Sitz in Flensburg lehnt den Tunnel entschieden ab.
Geschäftsführer Tim Kunstmann erklärt, dass das Bundesverwaltungsgericht dem Fährbetrieb bereits Schadenersatz zugesprochen hat, sollte es zum Bau des A20-Elbtunnels kommen. Gebaut werden darf der Tunnel aber erst, wenn auch über das angrenzende Autobahnkreuz entschieden ist. „Um diese Ansprüche aufrechtzuerhalten, müssen wir klagen“, erläutert Kunstmann. Zudem behindere das Bauvorhaben ihn daran, seine Flotte klimafreundlich umzustellen. „Wir würden gern in neue Fähren investieren, aber können das nicht“.
Der betroffene Landwirt sieht sich ebenfalls in seiner Existenz bedroht, da Grundstücke von ihm in Anspruch genommen werden sollen. Darüber hinaus rügt er eine aus seiner Sicht rechtswidrige Anwendung naturschutzrechtlicher Vorschriften. Auch die Bildung der Autobahnabschnitte und die Variantenprüfung der A20 bemängelt er.
Die beklagte Partei und ihre Position
Geklagt wird gegen die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Diese Behörde sieht alle Belange ausreichend berücksichtigt, die von dem geplanten Vorhaben betroffen sind. In einer Mitteilung der Behörde heißt es: „Ein Mangel in der Abwägung lässt sich von hier aus nicht erkennen“.
Verlauf und aktueller Stand der A20
Seit Jahren endet die Küstenautobahn vom polnischen Stettin kommend östlich von Bad Segeberg in Schleswig-Holstein. Von den geplanten 112 Kilometern A20 auf schleswig-holsteinischem Boden sind erst 39 Kilometer gebaut.
Der Bund plant, die Autobahn bis nach Niedersachsen zu verlängern. Damit sollen die Nord- und Ostseeanrainerstaaten näher zusammenrücken und die Hinterlandanbindung der deutschen Seehäfen verbessert werden. Hierfür sind neben dem neuen Elbtunnel auch ein neuer Wesertunnel vorgesehen.
Herausforderungen im Baufortschritt
2013 hatte das Bundesverwaltungsgericht den Weiterbau der Autobahn gestoppt. Die Richter sahen den Fledermausschutz als nicht ausreichend beachtet an. Als Folge des Urteils entschieden sich die Planer für den Bau von Tunneln und Leitstrukturen wie Schutzwände, damit die Fledermäuse nicht mit Lastwagen kollidieren.
Im vergangenen November haben sich das Land Schleswig-Holstein und der Umweltverband BUND über mehr Fledermausschutz rund um die als größtes Fledermaus-Überwinterungsquartier Deutschlands geltenden Kalkberghöhlen in Bad Segeberg geeinigt. Geplant ist eine mit 14 Millionen Euro ausgestattete Fledermausstiftung. Ende Mai kann der Bau deshalb mit der sogenannten Süd-Umfahrung von Bad Segeberg weitergehen. Bislang rollt der Verkehr durch die Stadt der Karl-May-Spiele. „Der kommende Abschnitt ist 9,9 Kilometer lang“, sagt Deges-Sprecher Ulf Evert.
Weitere beklagte Autobahnabschnitte
Insgesamt kommt die Planung im Norden weiterhin nur mühsam voran. Gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt 7 in Schleswig-Holstein zwischen der A23 und der Elbe im Kreis Steinburg will der BUND klagen. Im Falle der übrigen drei Bauabschnitte im nördlichsten Bundesland liegt noch kein Baurecht vor, gegen das geklagt werden kann.
In Niedersachsen hat der BUND kürzlich angekündigt, gegen den 6. Abschnitt der A20 zwischen Bremervörde und Elm (Landkreis Rotenburg) zu klagen. Auch dort ist die Landesbehördie die beklagte Partei. Der Umweltschutzverband bemängelt unter anderem Fehler bei Artenschutzprüfungen für Fledermaus- und Vogelarten in dem Gebiet. Außerdem kritisiert der BUND, dass der Trassenbau massive Eingriffe in Moor- und Waldgebiete verursachen werde.
Mögliche Baufortschritte an anderen Stellen
Ja, die Bauarbeiten können an anderen Abschnitten voranschreiten. Für den ersten, 13 Kilometer langen Abschnitt in Niedersachsen zwischen Westerstede und Jaderberg nahe Oldenburg sollen in den nächsten Wochen beginnen. Die Autobahn GmbH rechnet mit einer Bauzeit von mindestens drei bis vier Jahren. Zunächst sollen einzelne Brücken- und Querungsbauwerke entstehen – insgesamt 21 Stück. Danach soll die Trasse der vierspurigen Autobahn gebaut werden. Für den ersten Abschnitt werden die Baukosten auf mindestens 300 Millionen Euro geschätzt.
Auch um diesen ersten Abschnitt haben Gegner und Befürworter jahrelang gerungen. Da der BUND zuletzt eine Klage gegen einen Änderungsbeschluss zurückgenommen hatte, gilt seit August 2025 ein Planfeststellungsbeschluss.
Argumente der Autobahn-Befürworter
Der niedersächsische Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) steht hinter dem Projekt – er hält die A20 für zwingend notwendig für die wirtschaftliche Entwicklung der Region. Die Küstenautobahn sei nicht überall Gewinner-Thema, umso wichtiger sei es, dass man den Dialog suche. Das hätten die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und anschließend die Autobahn GmbH bisher gut gemacht, sagte er zuletzt.
Der Verein Pro A20 führt zudem ein sicherheitspolitisches Argument für den Weiterbau an. „Für die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik sind auch leistungsstarke Autobahnen und gute Hinterlandanbindungen der Häfen zwingend erforderlich“, heißt es auf der Website. Es gelte, den Realitäten ins Auge zu sehen, eine davon sei, dass die A20 ein Beitrag zu einem sicheren Deutschland wäre.



