Rentenalter steigt weiter: Staat setzt umstrittene Regel fort
In Deutschland setzt sich auch im Jahr 2026 eine maßgebliche und bei vielen Bürgern unbeliebte Regelung zur Rente fort: die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters. Diese politische Maßnahme betrifft insbesondere Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der sogenannten Babyboomer-Generation, die nun länger arbeiten müssen, bevor sie in den Ruhestand gehen können.
Umfrage zeigt: Große Mehrheit fordert Rentenreform
Das Thema Rente stellt die schwarz-rote Koalition aus CDU/CSU und SPD vor erhebliche Herausforderungen. Auf dem politischen Kessel lastet ordentlich Druck, was die staatliche Altersvorsorge angeht. Eine Ende Dezember 2025 veröffentlichte Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag der Funke Mediengruppe ergab, dass satte 82 Prozent der Deutschen eine grundlegende Reform der gesetzlichen Rente fordern.
Die Meinungsforscher hatten zwischen dem 16. und 22. Dezember 2025 insgesamt 5000 Bürgerinnen und Bürger in Deutschland befragt. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass sich die Bevölkerung nachhaltig Gedanken über die Zukunft der Rente macht – ein Thema, das schließlich viele Millionen Menschen im Land betrifft. Experten warnen schon seit längerem vor ausufernden Kosten für die Rentenkasse, da in den kommenden Jahren mehr Rentenbezieher auf weniger Beitragszahler treffen werden.
Konkrete Auswirkungen: Wer wann in Rente gehen kann
Wie das staatliche Rentensystem finanziert werden kann, wird in politischen Talkshows ebenso diskutiert wie an Stammtischen. Eine Antwort liefert der deutsche Staat selbst durch die weitere Anhebung des Renteneintrittsalters. Laut Deutscher Rentenversicherung wird die reguläre Altersgrenze für die Regelaltersrente bis 2031 schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben.
Konkret bedeutet dies: Arbeitnehmer, die 1960 geboren wurden, können bei Erreichen der sogenannten Regelaltersgrenze zum Juni 2026 in Rente gehen. Der Jahrgang 1961 erreicht seine reguläre Altersgrenze mit 66 Jahren und sechs Monaten, also ab Frühsommer 2027. Pro Jahrgang erhöht sich das Eintrittsalter dann in Zwei-Monats-Schritten weiter.
Die konkreten Altersgrenzen im Überblick:
- Jahrgang 1962: Renteneintritt mit 66 Jahren und acht Monaten
- Jahrgang 1963: Renteneintritt mit 66 Jahren und zehn Monaten
- Jahrgang 1964: Renteneintritt mit 67 Jahren
Zur Einordnung: Laut Statistischem Bundesamt wurden 1961 im gesamten Deutschland 1,31 Millionen Menschen geboren. 1962 waren es ebenfalls 1,31 Millionen Bundesbürger, 1963 und 1964 dann jeweils 1,35 Millionen. Damit sind mehrere Millionen Menschen von der Rentenalter-Anhebung betroffen.
Experten fordern noch weitergehende Maßnahmen
Die Debatte um die Zukunft der Rente geht indes weiter. Der Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen forderte jüngst im Gespräch mit dem Focus: „Die Rente mit 70 ist längst überfällig. Hätten wir Anfang der Neunzigerjahre – wie in Skandinavien – das Rentenzugangsalter an die Lebenserwartung gekoppelt, lägen wir heute bereits bei 69 Jahren und würden auf die 70 zusteuern.“
Politische Entscheidung: Rentenniveau wird gehalten
Der Deutsche Bundestag hatte Anfang Dezember 2025 das polarisierende Rentengesetz der schwarz-roten Koalition von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) mit absoluter Mehrheit beschlossen. Die wichtigste Botschaft dieses Gesetzes an die Beitragszahler lautet, dass das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent gehalten werden soll. Bei dieser Prozentzahl dient das Verhältnis der Rente zum Durchschnittsverdienst der Beitragszahler als Maßstab für die aktuellen und für die künftigen Beiträge.
Damit setzt die Bundesregierung trotz der Anhebung des Renteneintrittsalters auf Stabilität bei den Rentenzahlungen, auch wenn viele Bürgerinnen und Bürger länger arbeiten müssen, bevor sie in den wohlverdienten Ruhestand gehen können.



