Thüringer Landesregierung sieht keine Handlungsmöglichkeit für frierende Mieter
Landesregierung sieht keine Hilfe für frierende Mieter

Thüringer Landesregierung sieht keine Handlungsmöglichkeit für frierende Mieter

In mehreren Thüringer Kommunen mussten Mieter in den vergangenen Monaten trotz pünktlicher Zahlung aller Nebenkosten in kalten Wohnungen frieren, weil Vermieter mutmaßlich die Heizkosten nicht an die Versorger weitergeleitet hatten. Die Landesregierung sieht für sich jedoch derzeit keine Möglichkeit, betroffene Mieter zu unterstützen.

Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund

Ein Sprecher des Thüringer Infrastrukturministeriums erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Bei der Änderung des Mietrechts im Sinne eines stärkeren Mieterschutzes sind dem Land leider die Hände gebunden.“ Da der Bund über die Gesetzgebungskompetenz verfüge, seien die Handlungsmöglichkeiten des Landes vor allem darauf beschränkt, den Bund aufzufordern, im Sinne des Mieterschutzes tätig zu werden. Thüringen habe dies gemeinsam mit anderen Bundesländern mehrfach getan.

Der Sprecher betonte: „Es gilt nun, den Zwischenbericht der Bundesregierung und die darin enthaltenen Vorschläge für einen besseren Mieterschutz Mitte März abzuwarten.“ Dieser Bericht soll mögliche Lösungsansätze für den Schutz von Mietern vor Versorgungssperren aufzeigen.

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Konkrete Fälle in Thüringer Kommunen

Hintergrund der Diskussion sind Vorfälle in mehreren Thüringer Städten und Gemeinden:

  • In Hartmannsdorf, Bad Sulza und Gera zahlten Mieter ihre Mieten inklusive aller Nebenkosten pünktlich und in vollem Umfang.
  • Die Zahlungen für Wasser und Heizungen wurden jedoch von den Vermietern mutmaßlich nicht an die Versorger weitergeleitet.
  • In der Folge wurde zumindest einem Teil der betroffenen Menschen die Heizung abgestellt.

In Bad Sulza reagierte die Stadt im Oktober, indem sie 40 Heizlüfter anschaffte, um den Mietern das Frieren in ihren Wohnungen zu ersparen. Diese Maßnahme war jedoch nur eine vorübergehende Lösung des Problems.

Politische Debatte und unterschiedliche Positionen

Während einer Plenardebatte im Thüringer Landtag im Dezember hatte Infrastrukturminister Steffen Schütz (BSW) erklärt, in seinem Ministerium werde eine Möglichkeit geprüft, um in Fällen solcher Energiesperren Mieter zu unterstützen – ohne neue Regelungen zu schaffen. Er bezeichnete diesen Ansatz als zielführender als die Einrichtung eines Härtefallfonds für Betroffene, den die Linke vorgeschlagen hatte.

Schütz sagte: „Ich verstehe zwar das Ansinnen hinter der Idee der Linken, aber der Vorstoß schafft neue Bürokratie und ist untauglich.“ Das Infrastrukturministerium habe die rechtlichen Möglichkeiten des Freistaats in Abstimmung mit dem Justiz- und dem Innenministerium geprüft. Dabei sei deutlich geworden, dass bereits ein Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz vom Mai 2025 existiere, der zum Ziel habe, den Mieterschutz vor Versorgungssperren zu stärken.

Kritik von der Opposition

Die Linken reagierten mit scharfer Kritik auf die jüngsten Aussagen aus dem Infrastrukturministerium. Die wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion, Anja Müller, sagte der dpa: „Die Landesregierung weigert sich offenkundig, ihre Arbeit zu machen.“

Müller fügte hinzu: „Für Mieterinnen und Mieter bedeutet das: keine schnelle Hilfe, keine Unterstützung im Ernstfall und kein Schutz vor existenziellen Krisen.“ Die Opposition wirft der Landesregierung damit vor, ihre Verantwortung für den Schutz der Bürger nicht ausreichend wahrzunehmen und auf bundespolitische Entscheidungen zu warten, während akute Notlagen vor Ort bestehen bleiben.

Die Situation zeigt die komplexe Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Landes- und Bundesebene im Mietrecht auf. Während die Landesregierung auf fehlende Gesetzgebungskompetenzen verweist, fordern Betroffene und Oppositionelle konkrete Maßnahmen zum Schutz vor Heizungssperren und zur Sicherstellung der Grundversorgung in Wohnungen.

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