Neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz: Kirche begleitet Modernisierung mit kritischer Beratung
Bestattungsgesetz: Kirche berät bei Modernisierung in Rheinland-Pfalz

Neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz: Katholische Kirche bietet beratende Begleitung an

Am 31. Januar ist die Durchführungsverordnung zum neuen rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetz in Kraft getreten. Dies markiert einen bedeutenden Schritt in der Modernisierung des Bestattungswesens, nachdem die Rechtsgrundlage nach 42 Jahren an heutige Erfordernisse angepasst wurde. Die katholischen Bistümer in Rheinland-Pfalz, darunter Mainz, Speyer, Trier, Limburg und das Erzbistum Köln, haben in einer gemeinsamen Stellungnahme ihre grundsätzliche Zustimmung zu dieser Reform bekundet.

Chancen und Herausforderungen der Modernisierung

Hildegard Wustmans, Bischöfliche Bevollmächtigte im Bistum Limburg, betonte: „Vor allem ist es uns ein Anliegen, für Menschen angesichts von Tod und Trauer da zu sein und sie verlässlich zu begleiten, unabhängig von der Bestattungsform.“ Diese Haltung unterstreicht den seelsorglichen Ansatz der Kirche, der im Mittelpunkt ihrer Beteiligung steht. Die Anpassung des Gesetzes wird als notwendige Modernisierung gewürdigt, die neue Möglichkeiten eröffnet.

Zu den begrüßten Neuerungen gehören:

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  • Die Erweiterung der Bestattungsberechtigung auf nächste Verwandte, was laut Generalvikar Sebastian Lang aus Mainz dazu beiträgt, dass „ein Grab dort sein darf, wo jemand wohnt, dem es als Ort von Trauer und Gedenken wichtig ist.“
  • Die Aufnahme der Tuchbestattung und die Möglichkeit einer Abschiedsfeier am offenen Sarg, die unterschiedlichen gesellschaftlichen und religiösen Gruppen eine gesetzliche Grundlage für traditionelle Bestattungen bieten.
  • Die Präzisierung und Ergänzung der Regelungen zur Bestattung sogenannter Sternenkinder, was eine sensiblere Handhabung ermöglicht.

Kritische Bewertung von Bestattungen außerhalb des Friedhofs

Trotz der positiven Aspekte äußern die katholischen Bistümer weiterhin Bedenken gegenüber Bestattungsformen außerhalb des Friedhofs. Markus Magin, Generalvikar des Bistums Speyer, erklärte, dass Formen wie das Ausbringen der Asche, Flussbestattungen oder die Aufbewahrung zu Hause zwar mehr Möglichkeiten böten, die Entscheidungsfindung jedoch anspruchsvoller gestalten. Die Kirche möchte dazu beitragen, dass Menschen wohlüberlegte Entscheidungen treffen, die dem Willen der Verstorbenen entsprechen und im Trauerprozess tragfähig sind.

Ulrich von Plettenberg, Generalvikar des Bistums Trier, hob die Bedeutung namentlicher Grabstellen hervor: „Der Name auf Grabstellen ist ein Zeichen der Einmaligkeit und Würde der Gestorbenen.“ Die Kirche wirbt für eine Kultur sichtbarer, öffentlich zugänglicher Grabstätten als Anknüpfungspunkt für Trauer und Gedenken. Dennoch betont von Plettenberg, dass eine gottesdienstliche Feier und seelsorgliche Begleitung in jedem Fall möglich sein sollten, auch bei Bestattungen außerhalb des Friedhofs.

Soziale Verantwortung und praktische Umsetzung

Magin wies darauf hin, dass auch Menschen mit geringen finanziellen Mitteln oder ohne Angehörige ein würdiges Begräbnis und eine namentliche Grabstelle erhalten sollten. Hier sind die Kommunen gesetzlich in der Pflicht, und die Kirche bietet ihre Mitwirkung an, um diese soziale Verantwortung zu unterstützen. Zudem richteten die Bistumsleitungen eine Bitte an die Friedhofsträger: Trotz der Herabsetzung der Mindestruhefrist für Urnenbeisetzungen von 15 auf 5 Jahre solle das Bestehen einer Grabstelle weiter die Regelform bleiben, um die Kontinuität des Gedenkens zu gewährleisten.

Insgesamt zeigt das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz einen Balanceakt zwischen Modernisierung und traditionellen Werten. Die katholische Kirche positioniert sich dabei als beratende Begleiterin, die sowohl die Chancen der Reform nutzen als auch kritische Punkte ansprechen möchte, um eine würdevolle und nachhaltige Bestattungskultur zu fördern.

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