Berliner Prozess: Zweieinhalb Jahre Haft für brutalen Angriff auf jüdischen Studenten
Zweieinhalb Jahre Haft nach Angriff auf jüdischen Studenten

Berliner Prozess endet mit zweieinhalb Jahren Haft für brutalen Angriff

In einem Berufungsprozess am Landgericht Berlin wurde ein 25-Jähriger zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt. Der Mann hatte im Februar 2024 einen jüdischen Studenten brutal attackiert, was zu schweren Verletzungen führte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Antisemitischer Hintergrund nicht nachweisbar

Die Vorsitzende Richterin Sinja Stachrowski betonte, dass ein antisemitischer Hintergrund der Tat nicht festgestellt werden konnte. Dies steht im Kontrast zum Urteil der ersten Instanz, dem Amtsgericht Tiergarten, das im April 2025 von einem antisemitischen Gewaltexzess ausging und drei Jahre Haft verhängte. Der Angeklagte, Mustafa A., hatte gegen dieses Urteil Berufung eingelegt und eine antisemitische Motivation stets bestritten, obwohl er die Gewalttat gestand.

Details des brutalen Vorfalls

Der Angriff ereignete sich am 2. Februar 2024 in Berlin-Mitte, wo sich der Täter und das Opfer, Lahav Shapira, zufällig in einer Bar trafen. Als Shapira das Lokal verließ, folgte ihm A. und schlug ihn spontan nieder. Anschließend trat er dem inzwischen 33-jährigen Studenten gegen den Kopf. Das Opfer erlitt dabei Knochenbrüche im Gesicht und eine Hirnblutung, was die Schwere der Tat unterstreicht.

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Entschuldigung und rechtliche Verfahren

Kurz vor dem Urteil entschuldigte sich der Angeklagte persönlich bei Shapira, der im Prozess als Nebenkläger auftrat. Es tut mir sehr leid, sagte A. und verwies auf seine Therapie, um eine Wiederholung auszuschließen. Die Staatsanwaltschaft hatte in der zweiten Instanz auf eine Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten plädiert, während die Verteidigung eine Bewährungsstrafe beantragte, ohne jedoch einen konkreten Antrag zu stellen.

Der Fall wirft weiterhin Fragen zur Motivation und den gesellschaftlichen Hintergründen solcher Gewalttaten auf, bleibt aber juristisch vorerst mit diesem Urteil abgeschlossen.

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