Tödlicher Zugstoß: Behörden prüfen Abschiebung des Täters
Zugstoß-Tod: Abschiebung des Täters wird geprüft

Nach dem tödlichen Sturz einer 16-jährigen Jugendlichen vor einen Zug in Friedland prüfen die niedersächsischen Behörden eine Abschiebung des Täters. Das teilte eine Sprecherin des Innenministeriums in Hannover mit. „Sollte eine Abschiebung rechtlich und tatsächlich möglich sein, werden die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um diese umzusetzen“, erklärte sie. Zunächst hatte die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ über die Pläne berichtet.

Asylbewerber nach Tat in Psychiatrie eingewiesen

Das Landgericht Göttingen hatte am vergangenen Mittwoch angeordnet, dass der 31-jährige Asylbewerber aus dem Irak in die Psychiatrie eingewiesen wird. Der Mann leidet an einer paranoiden Schizophrenie und gilt daher als schuldunfähig. Das Gericht ist überzeugt, dass er die Jugendliche im Sommer 2025 am Bahnhof von Friedland vor einen durchfahrenden Zug stieß. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Tod der 16-jährigen Ukrainerin hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt und politische Debatten über die Asylpolitik ausgelöst. Der ausreisepflichtige Iraker hätte nach den europäischen Asylregeln eigentlich schon Monate vor der Tat von Deutschland nach Litauen gebracht werden müssen. Die Landesaufnahmebehörde hatte daher einen Antrag auf Abschiebungshaft gestellt, den das Amtsgericht Hannover jedoch ablehnte.

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Rechtliche Hürden für eine Abschiebung

Wie lange der Mann in psychiatrischer Behandlung bleiben muss und wie es danach für ihn weitergeht, ist derzeit unklar. „Eine Entlassung – und damit auch eine mögliche Rückführung – ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn keine erhebliche Gefahr mehr für die Allgemeinheit besteht“, betonte die Ministeriumssprecherin. Das Innenministerium bereitet sich nach eigenen Angaben nun „auf alle denkbaren Szenarien vor“.

In Ausnahmefällen könnten auch Menschen aus dem Maßregelvollzug abgeschoben werden. Dafür müsste jedoch die Staatsanwaltschaft zustimmen und die medizinische Weiterversorgung im Zielland gesichert sein. Bis zum 18. September könnte der Mann noch nach Litauen überstellt werden, da er ursprünglich über Litauen in die Europäische Union eingereist war. Wenn diese Frist verstreicht, hat der 31-Jährige das Recht auf ein Asylverfahren in Deutschland. Bis zu einer Entscheidung darüber darf er im Land bleiben. Sollte sein Asylantrag abgelehnt werden, droht ihm eine Abschiebung in den Irak.

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