Rechtsextremist nach monatelanger Fahndung in Tschechien gefasst
Der bundesweit gesuchte Rechtsextremist Marla Svenja Liebich ist nach monatelanger Flucht in Tschechien festgenommen worden. Die zuständige Staatsanwaltschaft Halle in Sachsen-Anhalt bestätigte am Donnerstag die Festnahme auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls. Der Leitende Oberstaatsanwalt Dennis Cernota teilte der Nachrichtenagentur AFP mit, dass Liebich zunächst versucht habe, sich dem Zugriff zu entziehen, nun aber in Gewahrsam sei. Ein Auslieferungsverfahren soll eingeleitet werden.
Verurteilung und Flucht vor Haftantritt
Liebich war bereits im Juli 2023 vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Sowohl Berufung als auch Revision scheiterten. Eigentlich hätte die Haftstrafe spätestens Ende August 2025 im Frauengefängnis Chemnitz angetreten werden müssen, doch Liebich erschien nicht. Daraufhin erließen Polizei und Staatsanwaltschaft einen Vollstreckungshaftbefehl und starteten eine deutschlandweite Fahndung.
Über die Plattform X hatte der Verurteilte behauptet, sich ins Ausland abgesetzt zu haben. Viele Medien, darunter auch der SPIEGEL, berichteten über seine Vergangenheit als männlicher Neonazi und seinen früheren Vornamen Sven. Liebich forderte zeitweise Schmerzensgeld wegen angeblicher Verletzung der Persönlichkeitsrechte als trans Person, zog diese Forderungen jedoch später zurück.
Kontroverse um Selbstbestimmungsgesetz
Eine Beschwerde Liebichs beim Presserat wurde einstimmig als unbegründet abgelehnt. Das Gremium sah es als wahrscheinlich an, dass Liebich die Änderung des Personenstands missbräuchlich vorgenommen habe, um zu provozieren und den Staat vorzuführen. Aus diesem Grund entschied sich der SPIEGEL, Liebich weiterhin mit männlichen Pronomen zu benennen. Die Mitteldeutsche Zeitung berichtete zudem, dass Liebich bei der Festnahme Männerkleidung trug und sein Kopf kahl rasiert war.
Die Festnahme in Tschechien markiert das vorläufige Ende einer monatelangen Flucht. Die Staatsanwaltschaft Halle betonte, dass nun die notwendigen Schritte für eine Auslieferung nach Deutschland eingeleitet werden, wo noch 18 Monate Haftstrafe verbüßt werden müssen.



