Dresdner Rabbiner gesteht Geldwäsche: Bewährungsstrafe nach Verständigung im Prozess
Rabbiner gesteht Geldwäsche: Bewährungsstrafe in Aussicht

Dresdner Rabbiner gesteht Geldwäschevorwürfe vor Gericht

Im Amtsgericht Dresden hat sich ein bemerkenswerter Strafprozess um internationale Betrugs- und Geldwäschevorwürfe entwickelt. Der 41-jährige Dresdner Rabbiner Akiva Weingarten muss sich wegen schwerwiegender Vorwürfe verantworten, die mit einer ausgeklügelten Support-Masche im Internet zusammenhängen.

Anklage wirft 469 Betrugsfälle und 44 Geldwäsche-Delikte vor

Staatsanwältin Antonia Schumacher (28) verlas eine umfangreiche Anklage, die insgesamt 469 Fälle von Betrug in Tateinheit mit Computersabotage sowie 44 Fälle von Geldwäsche umfasst. Der Gesamtschaden beläuft sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf rund 148.000 Euro. Die Vorwürfe beziehen sich auf Taten, die bereits sechs Jahre zurückliegen.

Laut Anklage soll eine internationale Struktur hinter den Straftaten gestanden haben. Ein ukrainischer Technikexperte habe für die Schadsoftware verantwortlich gezeichnet, während ein israelischer Geschäftspartner ein entsprechendes Callcenter in der Türkei betrieben habe. Rabbi Weingarten war damals Geschäftsführer einer Berliner UG, über deren Firmenkonten die Zahlungsabwicklung der mutmaßlich illegalen Geschäfte gelaufen sein soll.

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Komplexe Support-Masche mit internationalen Verflechtungen

Die Staatsanwaltschaft beschreibt das Vorgehen als ausgeklügelte Support-Masche. Internetnutzer seien durch Werbeanzeigen auf schädliche Webseiten gelockt worden, wo heimlich Schadsoftware auf ihren Computern installiert wurde. Diese Software habe Popup-Fenster ausgelöst und die Rechner unbedienbar gemacht.

Betroffene konnten anschließend eine angezeigte Hotline anrufen, wo ihnen gegen Zahlung von 199 bis 549 Euro für angebliche Software-Pakete die Freischaltung ihrer Computer versprochen wurde. Die Zahlungen seien über die von Weingarten geführte Berliner UG abgewickelt worden.

Gerichtliche Verständigung führt zu Geständnis

Nach der Anklageverlesung kam es zu einem Rechtsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Richterin Petra Heinze (57) konnte schließlich eine Verständigung erzielen, die von allen Prozessbeteiligten akzeptiert wurde.

Die Vorwürfe der Computersabotage werden "in Hinblick auf Beweisschwierigkeiten" eingestellt. Für die übrigen Vorwürfe hält das Gericht im Falle eines Geständnisses eine Bewährungsstrafe von "1 Jahr und 6 Monaten bis 2 Jahren für tat- und schuldangemessen".

Verteidigung räumt Geldwäsche ein, bestreitet Bereicherung

Verteidiger Andrej Klein (54) erklärte daraufhin im Namen seines Mandanten: "Aus diesen Betrugstaten hat mein Mandant nichts erlangt. Richtig ist, dass mein Mandant diese Betrugstaten aber ermöglicht hat, weil er diese deutsche UG zur Verfügung gestellt hat."

In einer späteren Präzisierung betonte der Anwalt, sein Mandant habe angenommen, das über die Firmenkonten fließende Geld stamme aus legalem Softwareverkauf. Rabbi Weingarten selbst wollte sich zum laufenden Verfahren nicht äußern und verwies auf seinen Rechtsbeistand.

Ausblick auf das Urteil

Die beiden mutmaßlichen Haupttäter aus der Ukraine und Israel werden gesondert verfolgt. Der Prozess gegen Rabbiner Weingarten wird am 30. April 2026 fortgesetzt, wo mit einem Urteil zu rechnen ist. Die gerichtliche Verständigung und das darauf folgende Geständnis deuten auf eine vergleichsweise milde Strafe hin, sofern das Gericht an seiner Bewertung festhält.

Die komplexe internationale Struktur der mutmaßlichen Straftaten und die Beteiligung eines Geistlichen machen diesen Fall zu einem bemerkenswerten Beispiel für moderne Internetkriminalität mit grenzüberschreitenden Dimensionen.

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