Serienmörder Niels Högel: Mindestens 28 Jahre Haft nach 85-fachem Mord
Niels Högel: Mindestens 28 Jahre Haft nach 85 Morden

Serienmörder Niels Högel: Mindestens 28 Jahre Haft nach 85-fachem Mord

Der verurteilte Serienmörder Niels Högel wird noch viele Jahre in Haft bleiben. Als ehemaliger Krankenpfleger ermordete er 85 Menschen und wurde dafür zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Doch wie lange muss er tatsächlich im Gefängnis verbringen? Diese Frage wurde nun vom Landgericht Oldenburg beantwortet.

Rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts Oldenburg

Mindestens 28 Jahre muss der Patientenmörder Niels Högel hinter Gittern bleiben. Das Landgericht Oldenburg teilte mit, dass der entsprechende Beschluss vom 17. März 2026 rechtskräftig geworden ist. Weder der Verurteilte noch die Staatsanwaltschaft haben Rechtsmittel gegen diese Entscheidung eingelegt, was den Weg für die langjährige Haftzeit ebnet.

Das Gericht hatte Högel bereits im Jahr 2019 wegen 85-fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. In diesem Urteil stellte die Kammer die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach der regulären Mindesthaftzeit von 15 Jahren in der Regel ausschließt. Diese juristische Bewertung unterstreicht die Monstrosität der Taten.

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Hintergründe der grausamen Taten

Niels Högel handelte in den Jahren 2000 bis 2005 an Kliniken in Oldenburg und Delmenhorst. Er spritzte schwer kranken Patienten Medikamente, um sich anschließend bei Reanimationsversuchen als Retter zu präsentieren. Viele der Opfer überlebten diese brutalen Eingriffe nicht. Das Gericht urteilte, dass Högel aus niedrigen Beweggründen und teilweise aus Heimtücke handelte.

Der Richter sagte damals, es sei ihm um die „Gier nach Spannung“ gegangen. Diese psychologische Motivation macht die Taten besonders erschütternd, da sie im medizinischen Umfeld stattfanden, wo Vertrauen und Fürsorge oberste Priorität haben sollten.

Ungewisse Zukunft trotz fester Mindesthaftzeit

Högel sitzt bereits seit 2009 im Gefängnis, zunächst aufgrund anderer Urteile in diesem Fall. Er beantragte selbst, die Mindesthaftzeit zu bestimmen, woraufhin die Staatsanwaltschaft 28 Jahre forderte. Das Gericht legte diesen Zeitraum nun fest, doch ob der Serienmörder tatsächlich nach 28 Jahren freikommt, bleibt unklar.

Eine längere Haftzeit ist durchaus möglich. Vor einer möglichen Entlassung muss durch ein umfassendes psychiatrisches Gutachten geprüft werden, ob Högel weiterhin eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt. Diese Sicherheitsmaßnahme stellt sicher, dass die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird.

Die Entscheidung des Landgerichts Oldenburg markiert einen wichtigen Schritt in der Aufarbeitung dieser tragischen Serie von Patientenmorden. Sie sendet ein deutliches Signal an die Justiz und die Öffentlichkeit, dass solche Verbrechen mit der vollen Härte des Gesetzes geahndet werden.

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