Neues Gesetz gegen digitale Gewalt: Hubig will Hass im Netz effektiver bekämpfen
Neues Gesetz gegen digitale Gewalt: Hubig will Hass bekämpfen

Neues Gesetz gegen digitale Gewalt: Hubig will Hass im Netz effektiver bekämpfen

Die Bundesregierung plant ein umfassendes Gesetzespaket, um Opfer von Hass, sexueller Belästigung und anderen Formen digitaler Gewalt besser zu schützen. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) präsentierte am Freitag einen Entwurf, der Betroffenen neue Auskunftsrechte gegenüber Online-Plattformen einräumen und die Strafverfolgung deutlich vereinfachen soll.

Digitale Gewalt als Massenphänomen

„Digitale Gewalt ist ein Massenphänomen“, betonte Hubig bei der Vorstellung ihres Entwurfs. „Während Deepfakes und Cyberstalking längst Alltag geworden sind, hinkt unser Recht der digitalen Realität hinterher.“ Die Ministerin verwies darauf, dass im Zeitalter von Künstlicher Intelligenz, Smartphones und sozialen Netzwerken die Demütigung von Menschen in aller Öffentlichkeit einfacher denn je geworden sei. Besonders häufig seien Frauen betroffen, und die Fallzahlen stiegen rasant an.

Laut einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom hat bereits etwa ein Viertel der Bevölkerung Erfahrungen mit digitaler Gewalt gemacht. Unter jungen Menschen zwischen 16 und 29 Jahren sind es sogar 43 Prozent. Eine überwältigende Mehrheit von 80 Prozent der Befragten spricht sich für eine konsequente Strafverfolgung solcher Taten aus.

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Zwei Säulen: Strafrecht und Zivilrecht

Der Gesetzentwurf basiert auf zwei zentralen Säulen:

  1. Zivilrechtliche Maßnahmen: Opfer mutmaßlicher Straftaten sollen künftig ohne Anwalt und ohne Gerichtsgebühren beim örtlichen Gericht Anträge stellen können, um von Online-Plattformen Auskünfte über anonyme Nutzer zu erhalten. In einem zweiten Schritt könnten Unterlassungsansprüche, Schadenersatz oder im Extremfall sogar zeitweilige Accountsperren durchgesetzt werden.
  2. Strafrechtliche Verschärfungen: Drei neue Straftatbestände sollen geschaffen werden, darunter die „Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen“ und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch täuschende Inhalte wie Deepfakes.

„Es dauert keine Minute, einen Deepfake zu erstellen, der wirklich täuschend echt aussieht und Persönlichkeitsrechte massiv verletzt“, erklärte Hubig. „Und doch haben wir bislang keinen eigenen Straftatbestand dafür.“

Drei neue Straftatbestände im Detail

Die geplanten strafrechtlichen Neuerungen umfassen:

  • Die „Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen“ – hier soll das unbefugte Herstellen und Verbreiten von intimem Bildmaterial unter Strafe gestellt werden, egal ob es sich um reale oder computergenerierte Aufnahmen handelt.
  • Die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch „täuschende Inhalte“ – gemeint sind Deepfakes ohne sexuellen Inhalt, die Menschen dennoch erheblich schaden können.
  • Das ausdrückliche Verbot unerlaubter Überwachung, etwa durch versteckte Sender oder heimlich installierte Spyware auf Handys.

Hintergrund und weitere Maßnahmen

Die Vorbereitungen für das Gesetzespaket laufen Hubig zufolge bereits seit Monaten. Neue Dringlichkeit erhielt die Debatte Ende März, als die Schauspielerin Collien Fernandes über Fake-Profile in ihrem Namen berichtete, über die pornografische Darstellungen verbreitet worden waren.

Unabhängig vom aktuellen Entwurf kommt bereits am kommenden Mittwoch eine weitere Maßnahme ins Kabinett: Die dreimonatige Speicherung von IP-Adressen, die Ermittlungsbehörden zugänglich gemacht werden sollen, um schwere Straftaten im Netz besser verfolgen zu können.

Hubig räumte ein, dass der Entwurf kontrovers diskutiert werden dürfte. „Einige werden die Maßnahmen für zu weitreichend halten, anderen gehen sie nicht weit genug“, sagte die Ministerin. Nach der öffentlichen Debatte beginnt das eigentliche Gesetzgebungsverfahren, das voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen wird.

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